Kreis Bergstraße (kb). Social-Media-Konten, Onlinekäufe und Abonnements: Wer sich im Internet bewegt, hinterlässt zahlreiche digitale Spuren. Nach einem Sterbefall bleiben diese jedoch bestehen und müssen von den Erben geregelt werden. Der digitale Nachlass stellt Angehörige daher zunehmend vor neue Herausforderungen. Es ist wichtig, sich frühzeitig mit diesem Thema auseinanderzusetzen, denn Konten und Abonnements verlängern sich teilweise automatisch. Dies kann zu Extrakosten führen, die dann auf die Erben übertragen werden. Wie ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Konten und Daten aussehen kann, zeigte die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach kürzlich gemeinsam mit Nadesha Garms von der Regionalen Diakonie Südhessen, Harald Gerhard vom Projekt Digitale Kompetenz Lindenfels und dem Präventionsteam des Kreises auf.
„Unser Leben und unsere Gesellschaft werden immer digitaler. Das bedeutet aber auch, dass wir Spuren im Internet hinterlassen. Um diese muss sich nach dem Ableben gekümmert werden, was neue Herausforderungen mit sich bringt. Deshalb ist es uns ein Anliegen, darüber zu informieren und zu sensibilisieren“, so die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach.
Rechtlich ist der digitale Nachlass anderen Erbgegenständen gleichgestellt, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat. Damit stellt sich für Erben die Frage, wie mit Zugangsdaten, Verträgen und persönlichen Dateien umzugehen ist. Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten: Konten können gelöscht, archiviert oder an Angehörige übertragen werden. Nadesha Garms empfiehlt hier ein strukturiertes Vorgehen: „Am besten man kümmert sich schon frühzeitig darum. Machen Sie sich eine Liste mit allen Anbietern, bei denen Sie ein Konto haben. Schreiben Sie zusätzlich Ihren jeweiligen Benutzernamen und Passwort auf. Wichtig ist, dass Sie diese Liste auf Papier anfertigen und sicher ablegen. So sind Sie vor eventuellen Hacker-Angriffen geschützt, die dann Zugriff auf all Ihre Daten hätten.“ Danach könne man festlegen, was mit den jeweiligen Konten passieren soll. Zu beachten ist, dass diese Listen sogar mit ins Testament aufgenommen werden können.

Nachdem die Liste angelegt ist, empfiehlt es sich, eine Vertrauensperson zu wählen, die sich im digitalen Bereich auskennt. Das könnte beispielsweise eine Familienangehörige oder -angehöriger sein oder eine nahestehende Person. Dieser erteilen Sie eine schriftliche Vollmacht. Alternativ kann man spezialisierte Nachlassdienste in Anspruch nehmen.
Auch wenn keine Regeln festgelegt wurden, können Erben handeln: Es besteht die Möglichkeit, mit den jeweiligen Unternehmen in Kontakt zu treten und eine Löschung des Kontos zu beantragen. Dazu benötigt man eine Kopie der Sterbeurkunde, eine Kopie des Erbscheins sowie eine Kopie des Personalausweises. Einige Konten kann man bereits zu Lebzeiten so einstellen, dass sie nach dem Tod gelöscht werden, zum Beispiel bei längerer Inaktivität.

