Bauaktenarchiv

Das Bauaktenarchiv verwahrt Unterlagen zu bestehenden und ehemaligen Bauvorhaben im Kreisgebiet. Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer sowie Bevollmächtigte können Archivauskünfte beantragen, etwa zu Bauplänen, Statiken oder Genehmigungen. Für eine Einsichtnahme muss ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.

Archivauskünfte aus dem Bauaktenarchiv können auf Antrag erteilt werden. Bitte beachten Sie, dass Unterlagen je nach Baujahr und Archivzustand nicht immer vollständig vorliegen. Für die Bearbeitung benötigen wir genaue Angaben zum Grundstück (Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstück) sowie einen Nachweis über Ihr berechtigtes Interesse.

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Zu sehen sind stapelweise Akatenbündel

Zwischen Bauplan und Baugenehmigung
liegt das wahre Abenteuer: die Bauakte

Die Aktenrecherche stellt eine reine Serviceleistung dar. 
Es besteht kein Rechtsanspruch.


Berechtigtes Interesse nachweisen

Das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme / Erteilung von Auskünften muss aus Gründen des Datenschutzes durch die Vorlage folgender Unterlagen nachgewiesen werden:

  • Eigentümernachweis (aktueller Grundbuchauszug, nicht älter als 6 Monate + Personalausweis) 
    bei Gesellschaften (zusätzlich Handelsregisterauszug)
  • Kaufvertrag für Grundstück / Liegenschaft (wenn noch keine Eintragung im Grundbuch erfüllt ist) + Kopie Personalausweise des/r Käufer/s
  • Im Vertretungsfall: Vollmacht + Kopie Personalausweis des Vollmachtnehmers
  • Bei Hausverwaltungen: Hausverwaltungsprotokoll oder Hausverwaltervertrag + Kopie Personalausweis des Vollmachtnehmers/ Verwalters
  • Erbe/n: Testament oder Erbschein, wenn noch keine Grundbucheintragung erfolgt ist + Kopie Personalausweis des/der Erbe/n
  • Beschluss Amtsgericht für beauftragte Personen + Kopie Personalausweis des Bevollmächtigten

Gut zu wissen

  • Die Bearbeitung von Archivanträgen ist ein freiwilliger Service ohne Rechtsanspruch.
  • Für eine zügige Bearbeitung (in der Regel 4 Wochen) benötigen wir vollständige und präzise Angaben, idealerweise über eine markierte Liegenschaftskarte oder ein Luftbild.
  • Unvollständige Anträge werden nach 4 Wochen geschlossen.
  • Mit der Recherche können wir erst beginnen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
  • Bei Gebäuden, die vor 1945 errichtet wurden, stellen Sie Ihre Anfrage zuständigkeitshalber beim Staatsarchiv Darmstadt.

Die Auskunft ist gebührenpflichtig

  • 56 € pro Archivakte (auch bei ergebnisloser Recherche)
  • zusätzlich 0,20 € pro Seite
    Bei größeren Objekten können entsprechend höhere Kosten entstehen.
  • Frühere Baugenehmigungen können zusätzliche bautechnische Nachweise (z. B. Statik) enthalten; sie werden als vollständiges Dokument bereitgestellt.

Kontakt

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