Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

 

Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Sibylle Becker, Heppenheim, hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandats verzichtet. An ihre Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Frau Ruth Büchler, Viernheim, hat auf die Ausübung ihres Kreistagsmandats verzichtet. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands                             

Herr Henning Ameis, Bensheim

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

        

Heppenheim, den 14. Mai 2025

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 14. März 2021

Behrendt

Kreiswahlleiterin