Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße“ für das Jahr 2025
1. Festsetzung des Wirtschaftsplans
Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Hessischen Landkreisordnung (HKO), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Hessen (Eigenbetriebsgesetz – EigBGes) hat der Kreistag des Kreises Bergstraße in seiner Sitzung am 16.12.2024 unter der Vorlage-Nr. 19-1212 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ‚Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße‘ für das Wirtschaftsjahr 2025 beschlossen.
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgesetzt:
Erfolgsplan
- Erträge: 174.717.483,00 €
- Aufwendungen: 174.717.483,00 €
Vermögensplan
- Einnahmen: 0,00 €
- Ausgaben: 0,00 €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2025 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.
Es gilt die im Wirtschaftsplan 2025 enthaltene Stellenübersicht.
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 des Eigenbetriebs ‚Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße‘ wird hiermit gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.
Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Wirtschaftsplan 2025 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Neue Wege Kreis Bergstraße“ enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Wirtschaftsplan mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet veröffentlicht.
Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich.
Heppenheim, den 05.06.2025
Christian Engelhardt
Landrat