Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Erste Änderungssatzung der Hauptsatzung des Kreises Bergstraße 


Bekanntmachung

 

Erste Änderungssatzung

vom 16.06.2025

zur

Hauptsatzung

des Kreises Bergstraße

vom 26. Februar 2024

 

Gemäß § 5 a der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 183), hat der Kreistag des Kreises Bergstraße am 16.06.2025 folgende erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Kreises Bergstraße vom 26. Februar 2024 beschlossen.

Die Hauptsatzung des Kreises Bergstraße vom 26. Februar 2024 wir dabei wie folgt geändert:

Artikel 1

Im Anschluss an § 3 - wird ein neuer § 4 eingefügt:

 

§ 4

Digitale und hybride Durchführung von Sitzungen

(1) Sitzungen der Gremien des Kreises Bergstraße dürfen in hybrider Form erfolgen (hybride Sitzung), sofern die dafür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

(2) Den jeweiligen Gremien im Sinne des Absatzes 1 bleibt die Entscheidung über die Durchführung von hybriden Sitzungen jeweils einzeln vorbehalten. Der Beschluss darüber, ob eine Sitzung des Gremiums im Sinne des Absatzes 1 als hybride Sitzung durchgeführt werden soll, fasst das Gremium selbst. Jedes Gremium im Sinne des Absatzes 1 kann einen Vorratsbeschluss darüber treffen, ob die weiteren Sitzungen des Gremiums in der jeweiligen Wahlzeit als hybride Sitzungen durchgeführt werden. Ausgeschlossen sind Sitzungen, die Wahlen nach § 32 HKO i.V.m. § 55 HGO, Abstimmungen nach § 37a Absatz 3 HKO i.V.m. § 39a Absatz 3 Satz 2 HGO, § 31 Absatz 2 HKO, § 49 Absatz 1 und 4 HKO, § 49 a HKO, Beschlussfassungen, deren gesetzliche oder tatsächliche Bestimmungen besondere Anforderungen an diese Stellen, beinhalten. Ausgeschlossen sind zudem die ersten Sitzungen der jeweiligen Gremien in der entsprechenden Wahlzeit.

(3) Mitglieder der Gremien, mit Ausnahme der oder des Vorsitzenden, können ohne Anwesenheit am Sitzungsort per Bild-Ton-Übertragung an den hybriden Sitzungen teilnehmen. Ausgenommen sind die unter Absatz 2 Satz 4 aufgeführten ausgeschlossenen Sitzungen. Bei nichtöffentlichen Sitzungen haben die zugeschalteten Mitglieder des Gremiums darüber hinaus sicherzustellen, dass keine weiteren Personen die Sitzung verfolgen können.

(4) Der Kreisausschuss und der Kreistag können in den jeweiligen Geschäftsordnungen weitere Einzelheiten der Sitzungsteilnahme mittels Bild-Ton-Übertragung regeln.

 

Artikel 2

Die bisherigen §§ 4 bis 7 werden §§ 5 bis 8.

 

Die Änderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

 

Heppenheim, 16.06.2025

Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss

 

gez. Christian Engelhardt
Landrat