Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers 


Amtliche Bekanntmachung

 

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

 

Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Cornelia Pfleger, Mörlenbach, hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandats verzichtet. An ihre Stelle tritt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Herr Carsten Stephan, kann gem. § 33 Abs. 1 Nr. 2 nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands

Herr Dieter Wohlfart, Heppenheim

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

        

Heppenheim, den 14. November 2025

                                                                                             

       Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

          am 14. März 2021

 

           Behrendt

           Kreiswahlleiterin