Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Landkreis Bergstraße vom 10.09.2012


Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Landkreis Bergstraße vom 10.09.2012

Aufgrund der §§ 5, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl.2025 Nr. 24) und §§ 1, 2 und 9 des Gesetzes über kommunale Abgaben in der Fassung vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Art. 6 Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat der Kreistag des Landkreises Bergstraße in der Sitzung am 16.06.2025 folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Landkreis Bergstraße beschlossen:

 

§ 1

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen im Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz im Landkreis Bergstraße, vom Kreistag beschlossen in der Sitzung vom 10.09.2012, wird zum 30.06.2025 aufgehoben.

 

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Heppenheim, den 17.06.2025

Kreis Bergstraße

Der Kreisausschuss

 

gez. Christian Engelhardt

Landrat