Allgemeinverfügung
Zur Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) vom 30.10.2025
I.
Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) vom 30.10.2025
mit den Anordnungen über
- Gebietsfestlegungen,
- Aufstallungspflicht,
- Verbot von Veranstaltungen,
- Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe,
- Biosicherheitsmaßnahmen.
wird hiermit aufgehoben.
II.
Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Begründung:
Das aktuelle Geflügelpestgeschehen ist weiter rückläufig. Im Kreis Bergstraße sind seit 26.11.2025 keine weiteren Ausbrüche der Aviären Influenza mehr gemeldet worden.
Daher sind die o. g. Anordnungen nach erfolgter Risikobewertung aufzuheben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelpest-Verordnung sind mindestens anzuwenden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Landrat als Kreisordnungsbehörde
vertreten durch die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Odenwaldstraße 5
64646 Heppenheim
einzulegen.
Der Widerspruch kann außerdem in elektronischer Form an das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo) des Kreises Bergstraße, durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments, das mit einer qualifiziert elektronischen Signatur versehen ist, eingelegt werden. Eine einfache E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht.
Heppenheim, 07.01.2026
Matthias Schimpf
Kreisbeigeordneter
