Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar. Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz


Öffentliche Bekanntmachung des Verbandes Region Rhein-Neckar über die

2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar

Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Personen des Privatrechts gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz

 

Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am 12. Dezember 2025 die Durchführung der 2. Anhörung und der 2. Offenlage zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar beschlossen.

Die erneute Beteiligung bezieht sich auf die gegenüber der 1. Offenlage geänderten Planinhalte. Die der erneuten Beteiligung nicht zugänglichen Vorranggebiete für die regionalbedeutsame Windenergienutzung sind in der Raumnutzungskarte entsprechend als solche gekennzeichnet.

Nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz i.V.m. § 6 Abs. 4 S. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (über Verweis aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet) ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich auszulegen. Die erneute Offenlage wird nach § 9 Abs. 3 S. 2 Raumordnungsgesetz auf 4 Wochen verkürzt.

Die Planunterlagen werden vom 3. Februar 2026 bis einschließlich 2. März 2026 ausgelegt und können während der genannten Zeiten eingesehen werden:

in den Diensträumen

  • des Landratsamtes Kreis Bergstraße, Anmeldung/Bürgerservice Kreis Bergstraße, Graben 15, 64646 Heppenheim; Mo - Mi: 8:00 - 12:00 Uhr, Do: 8:00 - 12:00 Uhr / 14:00 - 18:00 Uhr, Fr: 8:00 - 12:00 Uhr

und

  • des Verbandes Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich; Mo - Do: 8:30 - 16:00 Uhr; Fr: 8:30 - 13:00 Uhr.

Außerdem werden die Unterlagen im Internet unter https://planungsregion.m-r-n.com/regionalplan/fortschreibung-des-teilregionalplans-windenergie/ zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Im Sinne der Digitalisierung und Vereinfachung werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter https://beteiligung-regionalplan.de/vrrn-windenergie2 bereitgestellt. Auf dieser Beteiligungsplattform können Anregungen unmittelbar im System erstellt und abgegeben werden.

Anregungen zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Teilen des Planentwurfs können bis zu 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis einschließlich 16. März 2026)

dem Verband Region Rhein-Neckar

  • schriftlich an: Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder
  • elektronisch an: Windenergie.Beteiligung@vrrn.de oder
  • über die oben genannte Online-Beteiligungsplattform

vorgebracht werden.

Nach Ablauf der Frist sind alle Anregungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 Raumordnungsgesetz).

Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet.

Datenschutzhinweis:

Die im Verfahren zur Fortschreibung des Teilregionalplans Windenergie des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.planungsregion.m-r-n.com/regionalplan-datenschutz.

 

Verband Region Rhein-Neckar

Mannheim, den 20.01.2026

 

gez. Stefan Dallinger

Verbandsvorsitzender