Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken eines Bewerbers
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Heidi Bezzaz, Gorxheimertal, ist verstorben. An ihre Stelle tritt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE). Die nächste Bewerberin sowie der nächste Bewerber, Frau Laura Sophie Neu und Herr Mark Daniels-Wredenhagen können auf Grund § 34 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)
Herr Thomas Fabian, Grasellenbach
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 02. März 2026
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin
