Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 – Nachrücken eines Bewerbers


Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

 

Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Heidi Bezzaz, Gorxheimertal, ist verstorben. An ihre Stelle tritt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE). Die nächste Bewerberin sowie der nächste Bewerber, Frau Laura Sophie Neu und Herr Mark Daniels-Wredenhagen können auf Grund § 34 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 33 Abs. 1 Nr. 2 KWG nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01.04.2025 (GVBl. Nr. 24), habe ich festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Herr Thomas Fabian, Grasellenbach

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

 

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

 

Heppenheim, den 02. März 2026


Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 14. März 2021


Behrendt

Kreiswahlleiterin