Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße“ für das Wirtschaftsjahr 2026


Amtliche Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße“ für das Jahr 2026

1. Festsetzung des Wirtschaftsplans

Auf der Grundlage der jeweils gültigen Fassung der Hessischen Landkreisordnung (HKO), der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sowie des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Hessen (Eigenbetriebsgesetz – EigBGes) hat der Kreistag des Kreises Bergstraße in seiner Sitzung am 08.12.2025 unter der Vorlage-Nr. 19-025 den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes ‚Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße‘ für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird wie folgt festgesetzt:

Erfolgsplan

  • Erträge:                                  174.193.125,00 €
  • Aufwendungen:                      174.193.125,00 €


Vermögensplan

  • Einnahmen:                0,00 €
  • Ausgaben:                  0,00 €


Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr 2026 zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird auf 0,00 € festgesetzt.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0,00 € festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2026 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 0,00 € festgesetzt.

Es gilt die im Wirtschaftsplan 2026 enthaltene Stellenübersicht.


2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 des Eigenbetriebs ‚Neue Wege – Kommunales Jobcenter Kreis Bergstraße‘ wird hiermit gemäß den gesetzlichen Vorschriften öffentlich bekannt gemacht.

Die Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum Wirtschaftsplan 2026 ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Neue Wege Kreis Bergstraße“ enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

Im Anschluss an die öffentliche Bekanntmachung ist der Wirtschaftsplan mindestens bis zum Ende seiner Gültigkeit im Internet veröffentlicht.

Die Einsichtnahme vor Ort ist weiterhin möglich.

 

Heppenheim, den 05.03.2026

Christian Engelhardt
Landrat