Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Mit dem Rad sicher durch die dunkle Jahreszeit


Kreis Bergstraße (kb). Wenn es am frühen Dezembermorgen noch dunkel ist und viele Menschen mit dem Fahrrad zur Schule oder zur Arbeit unterwegs sind, spielt eine funktionierende Beleuchtung eine entscheidende Rolle für die Verkehrssicherheit. Aus diesem Anlass haben der Kreis Bergstraße und die Stadt Heppenheim in der Nikolauswoche eine gemeinsame Präventionsaktion vor der Martin-Buber-Schule durchgeführt. Ziel war es, Radfahrende auf die Bedeutung gut sichtbarer Beleuchtungselemente hinzuweisen – freundlich, niedrigschwellig und passend zum Tag mit kleinen Nikolausgrüßen.

Im Kostüm verteilt Landrat Christian Engelhardt gemeinsam mit dem Stadtpolizeibeamten der Stadt Heppenheim, Ahmed Dogan, der Schutzfrau vor Ort, Stephanie Hellermann-von-Serkowsky und dem Leiter der Abteilung ÖPNV und Mobilität des Kreises Bergstraße, Dominik Perleth, Schokonikoläuse an Radfahrende mit korrekter Beleuchtung.
Im stilechten Kostüm verteilte Landrat Christian Engelhardt (rechts) gemeinsam mit (v.l.n.r.) dem Stadtpolizeibeamten der Stadt Heppenheim, Ahmed Dogan, der Schutzfrau vor Ort, Stephanie Hellermann-von-Serkowsky und dem Leiter der Abteilung ÖPNV und Mobilität des Kreises Bergstraße, Dominik Perleth, Schokonikoläuse an Radfahrende mit korrekter Beleuchtung.

Bereits früh am Morgen verteilte Landrat Christian Engelhardt stilecht als Nikolaus gemeinsam mit Mitarbeitenden der Abteilung Öffentlicher Personennahverkehr und Mobilität des Kreises Schokoladennikoläuse an Radfahrende mit funktionierender Beleuchtung. Unterstützt wurde die Aktion zudem durch die Schutzfrau vor Ort, Stephanie Hellermann-von-Serkowsky, sowie der Stadtpolizeibeamte der Stadt Heppenheim, Ahmed Dogan.

„Gerade in der dunklen Jahreszeit schützt eine gut funktionierende Beleuchtung am Fahrrad Leben. Sie sorgt dafür, dass Radfahrende rechtzeitig gesehen werden und selbst besser sehen können. Wer mit funktionierendem Licht unterwegs ist, schützt also nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Mit unserer Nikolausaktion möchten wir den Radfahrenden ein kleines Dankeschön überreichen und gleichzeitig daran erinnern, wie wichtig eine verlässliche Beleuchtung für alle Verkehrsteilnehmenden ist“, erklärte Landrat Christian Engelhardt. Die Aktion solle bewusst einen positiven Ansatz verfolgen: Lob für gut ausgerüstete Räder und Hinweise dort, wo Verbesserungsbedarf besteht.

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) schreibt unter anderem vor, dass Fahrräder vorne mit einem weißen Scheinwerfer und hinten mit einer roten Schlussleuchte inklusive vorderen und hinteren Rückstrahlern sowie seitlichen Reflektoren an Pedalen und Reifen ausgestattet sein müssen. Sowohl dynamobetriebene als auch batteriebetriebene Leuchten sind erlaubt, blinkende Lampen jedoch nicht.

Das Radfahren ohne funktionierendes Licht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von 20 Euro belegt werden, im Falle einer Gefährdung sogar mit 25 bis 35 Euro. Im Falle eines Unfalls drohen zudem unter anderem versicherungsrechtliche Konsequenzen. Da die Aktion allerdings präventiv angelegt war, informierte der Nikolaus Fahrradfahrende ohne ausreichende oder korrekte Beleuchtung, lediglich über die Risiken und Anforderungen der Fahrradbeleuchtung nach StVZO.