Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Bessere Rahmenbedingungen für Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen


Kreis Bergstraße (kb). Laut dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend pflegen schätzungsweise vier bis fünf Millionen Menschen in Deutschland privat einen pflegebedürftigen Angehörigen. Etwa zwei Drittel (ca. 65 Prozent) dieser pflegenden Angehörigen sind erwerbstätig. Gründe für die hohe Anzahl an pflegenden, berufstätigen Angehörigen sind die vom demografischen Wandel geprägte Beschäftigungssituation in Deutschland sowie Entwicklungen wie eine höhere Frauenerwerbsbeteiligung, eine längere Lebensarbeitszeit und die Alterung der Belegschaften. Der Kreis Bergstraße hat sich der Herausforderungen der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aktiv angenommen und will die Arbeitsbedingungen für ihre pflegenden Mitarbeitenden verbessern und diese Menschen gesondert unterstützen. Die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach unterzeichnete deshalb kürzlich die Charta zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege in Hessen.

„Wir möchten unsere Beschäftigten, die neben ihrem Beruf eine nahestehende Person pflegen, mit der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege unterstützen. Sie leisten unverzichtbare Arbeit, nicht nur im beruflichen Kontext, sondern auch im privaten. Hier sollten wir nicht wegschauen, sondern aktiv Hilfestellung leisten“, so die Erste Kreisbeigeordnete Angelika Beckenbach.

Die Maßnahmen sollen dazu dienen, Beschäftigte zu unterstützen, Fachkräfte zu binden und Arbeitnehmende zu stärken. Ziel sei es, tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der Arbeitgebenden als auch den Belangen der Pflegenden und nicht zuletzt der pflegebedürftigen Angehörigen Rechnung tragen.

Die Charta sieht vor, dass ein Arbeitsumfeld geschaffen wird, in dem die Pflege der Angehörigen kein Tabu ist und anerkannt wird, dass Beschäftigte, die Angehörige pflegen oder betreuen, eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe übernehmen. Es soll eine Organisationskultur gefördert werden, die von Respekt und Wertschätzung für die Übernahme der Verantwortung für pflegebedürftige Angehörige geprägt ist. Es sollen Voraussetzungen geschaffen werden, dass alle Beschäftigten, insbesondere solche mit Führungsaufgaben, diese Werte erkennen, teilen und leben. Maßgeblich ist auch die Etablierung eines lösungsorientierten Umgangs mit den Situationen der pflegenden Beschäftigten. Zusätzlich soll der innerbetriebliche Informationsstand über die gesetzlichen Rahmenbedingungen und über die im Betrieb und in der Kommune vorhandenen Unterstützungsleistungen bei allen Beschäftigten verbessert werden. Wichtig ist zudem, den innerbetrieblichen Dialog über die Aktivitäten des Kreises bei der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege aufzubauen und regelmäßig innerbetrieblich Auskunft über die erfolgten Fortschritte zu geben. Letztlich soll dieses Engagement Bestandteil des externen Dialogs werden.