Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

2026 im Fokus: Mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsperspektiven, weniger Bürokratie


Kreis Bergstraße (kb). Die Arbeitslosigkeit ist im Kreis Bergstraße im Januar 2026 gestiegen. So waren 7.222 Menschen arbeitslos gemeldet, 5,88 Prozent mehr als im Dezember. Allerdings 117 Personen beziehungsweise 1,65 Prozent mehr als vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote betrug 4,8 Prozent und lag 0,3 Prozentpunkte über dem Vormonatsniveau. Vor einem Jahr lag sie bei 4,7 Prozent. Zum Vergleich: Für Hessen insgesamt liegt die Arbeitslosenquote aktuell bei 6,1 Prozent, deutschlandweit bei 6,6 Prozent.

2026 bringt mehrere bundespolitische Weichenstellungen, die sich unmittelbar auf viele Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet und auch die Arbeit des kommunalen Jobcenters Neue Wege Kreis Bergstraße auswirken werden: unter anderem die geplante Umstellung des Bürgergeldes zur neuen Grundsicherung, die Aktivrente als Anreiz für freiwilliges Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus sowie Pläne für eine einheitliche Pendlerpauschale. Außerdem ändern sich die Leistungsansprüche für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer.

Nach den Informationen der Bundesregierung soll das Bürgergeld zur „neuen Grundsicherung“ weiterentwickelt werden. Ziel ist es, Leistungen „gerechter und treffsicherer“ auszugestalten und den Grundsatz des „Forderns und Förderns“ zu stärken – mit verbindlicheren Rechten und Pflichten sowie spürbareren Konsequenzen, wenn Mitwirkung ausbleibt. Gleichzeitig sollen die Jobcenter Menschen auf dem Weg in Arbeit besser unterstützen können.

Landrat Engelhardt hatte sich bereits im Kontext der geplanten Reformen klar positioniert: Er begrüßt insbesondere eine deutlich stärkere Mitwirkungspflicht und mehr sowie einfachere Sanktionsmöglichkeiten, damit die Grundsicherung stärker als Übergangsleistung wirkt und Missbrauch erschwert wird.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft Geflüchtete aus der Ukraine, die seit April 2025 nach Deutschland gekommen sind. Nach Angaben der Bundesregierung werden sie künftig nicht mehr Leistungen nach dem Bürgergeld erhalten, sondern unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Gleichzeitig ändern sich die Zuständigkeiten: Statt der Jobcenter sind künftig vor allem kommunale Behörden wie die Sozialämter verantwortlich.

Positiv bewertet der Landrat auch die neu in Kraft getretene Aktivrente. Nach Angaben der Bundesregierung soll ein Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro zusätzlich steuerfrei möglich sein, wenn Menschen nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Damit soll das Weiterarbeiten attraktiver werden. Ein Ansatz, der angesichts des Fachkräftemangels auch im Kreis Bergstraße zusätzliche Potenziale mobilisieren kann.

Zudem wurde zum 1. Januar 2026 die Pendlerpauschale einheitlich reformiert. Mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer wurde diese deutlich erhöht, was eine spürbare Entlastung für Arbeitnehmerinnen und -nehmer mit weiten Arbeitswegen bietet. Die einheitliche Regelung vereinfacht zudem Prozesse und entlastet Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen.

„Für uns ist entscheidend, dass wir Menschen schnell und verlässlich in Richtung Arbeit unterstützen können und dass Regeln klar, praktikabel und nachvollziehbar sind“, betont Landrat Christian Engelhardt. „Wenn Mitwirkungspflichten verbindlicher werden, Jobcenter wirksamer unterstützen können, ältere Beschäftigte über die Aktivrente einen echten Anreiz zum Weiterarbeiten erhalten und zugleich unnötige Bürokratie, etwa durch vereinfachte Regelungen, abgebaut wird, stärkt das am Ende auch den sozialen Zusammenhalt.“