Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Das Leben in Deinem Dorf soll noch besser werden? Bund und Land unterstützen Dich! Beantrage Fördergelder! 


Kreis Bergstraße (kb). Die Förderung der ländlichen Entwicklung ist seit vielen Jahren eine feste Konstante in Hessen und auch im Kreis Bergstraße. Mit ihr sollen die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum gesichert und weiterentwickelt werden. In den nächsten Jahren stehen jährlich durchschnittlich 33 Millionen Euro an Fördermitteln von Land, Bund und EU sowie aus dem kommunalen Finanzausgleich für die hessische Dorfentwicklung zur Verfügung. „Damit der Kreis Bergstraße auch weiterhin von diesen Fördermitteln profitieren kann, rufe ich unsere Kommunen im Kreis Bergstraße in der Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ gerne auf, sich als neuer Förderschwerpunkt zu bewerben“, so Landrat Christian Engelhardt.

Das hessische Dorfentwicklungsprogramm bildet hierbei einen wichtigen Bestandteil der Förderung, indem nicht nur kommunale, sondern auch private Projekte in den anerkannten Förderschwerpunkten gefördert werden. Dadurch gelingt es dem Dorfentwicklungsprogramm, die Innenentwicklung zu stärken, Ortskerne zu erhalten und zu entwickeln, bürgerschaftliches Engagement zu unterstützen und dadurch die Wohn- und Lebensqualität in den Dörfern zu verbessern und diese zukunftsfähig zu machen.

Im vergangenen Jahr wurden Ortsteile der Gemeinde Grasellenbach als Förderschwerpunkt in das Dorfentwicklungsprogramm des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat aufgenommen. Aktuell sind noch Stadtteile der Stadt Bensheim als Förderschwerpunkt anerkannt und eine weitere Kommune bewirbt sich für die Aufnahme in 2026. In den Förderschwerpunkten können unter anderem die Umgestaltung von Dorfplätzen, öffentlichen Grün- und Freiflächen sowie Spielplätzen gefördert werden. Außerdem können mit den Fördergeldern verschiedene Konzepte erstellt, öffentliche Gebäude saniert und ehrenamtliche Kleinprojekte unterstützt werden. Private Antragstellende können Fördergelder für die Sanierung von Wohnhäusern und Scheunen und die Gestaltung von Hofflächen erhalten.In den anerkannten Förderschwerpunkten können sowohl die Kommunen, als auch Privatpersonen, Vereine und andere öffentliche Träger Förderanträge stellen. Deshalb sind die möglichen Förderprojekte sehr vielfältig und die Orte können individuell weiterentwickelt werden“, bemerkt Landrat Christian Engelhardt.

Um als neuer Förderschwerpunkt der hessischen Dorfentwicklung im Jahr 2027 anerkannt zu werden, sollten Kommunen bereits jetzt mit der Vorbereitung beginnen. Beim Bewerbungsverfahren unterstützt bei Bedarf ein Fachbüro, hierfür stehen Fördermittel im Rahmen der Dorfmoderation bereit. Anträge können ab sofort bei der zuständigen Fach- und Förderbehörde, der Dorf- und Regionalentwicklung des Kreises Bergstraße, gestellt werden. Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt ist der 01. Februar 2027. Die Anerkennung der neuen Förderschwerpunkte ist für Sommer 2027 geplant. Die Laufzeit der Förderschwerpunkte beträgt sechseinhalb Jahre.

Weitere Informationen zur Dorf- und Regionalentwicklung im Kreis Bergstraße finden Sie unter https://www.kreis-bergstrasse.de/landkreis-politik/wirtschaft-und-netzwerke/dorf-und-regionalentwicklung/ oder über den QR Code.