Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Vollständige Gewährleistung für Familien: Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung ab Klasse 1


Kreis Bergstraße (kb). Ab dem kommenden Schuljahr haben Familien bundesweit einen Rechtsanspruch auf ganztägige Schulkindbetreuung ab der ersten Klasse. Der Landkreis Bergstraße blickt dem mit großer Zuversicht entgegen: Die Region ist bereits heute bestens aufgestellt. Schon jetzt besteht an allen kreiseigenen Schulen ein flächendeckendes Betreuungsangebot, das sicherstellt, dass jedes Kind, das einen Betreuungsplatz benötigt, diesen auch erhält. Anmeldeschluss ist der 31. März.

Landrat Christian Engelhardt betont: „Wir freuen uns, dass wir den Rechtsanspruch auf Schulkindbetreuung bereits jetzt vollständig gewährleisten können. Familien brauchen Verlässlichkeit – und genau diese bieten wir. Dank des großen Engagements unserer Schulen und Betreuungsträger sowie der konsequenten Investitionen des Kreises in die Infrastruktur, die bereits seit mehr als zehn Jahren einen deutlichen Schwerpunkt in der Arbeit der Kreisverwaltung bilden, sind wir bestens aufgestellt.“

Die inhaltliche Ausgestaltung der Ganztagsangebote liegt in der Verantwortung der Schulen und der jeweiligen Betreuungsträger, die gemeinsam für pädagogisch hochwertige und verlässliche Strukturen sorgen. Der Kreis Bergstraße übernimmt – wie auch im schulischen Bereich – die Verantwortung für die notwendige Infrastruktur. Dazu gehören geeignete Räumlichkeiten, Ausstattung und Rahmenbedingungen, die eine qualitativ hochwertige Betreuung ermöglichen und den Schulen wie Trägern eine solide Grundlage für ihre Arbeit bieten.

Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten ist es gelungen, ein wohnortnahes, verlässliches und gut organisiertes Betreuungsnetz zu schaffen, das Familien im gesamten Kreisgebiet bereits heute entlastet und unterstützt. Damit ist der Kreis Bergstraße nicht nur gut vorbereitet, sondern erfüllt die gesetzlichen Anforderungen schon vor deren Inkrafttreten.