Kreis Bergstraße (kb). Der Kreis Bergstraße hat als örtlich zuständige Veterinärbehörde die aktualisierte 9. Zusammenfassende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest erlassen. Die Veröffentlichung erfolgte am 04.07.2026 unter www.kreis-bergstrasse.de/bekanntmachungen. Sie beinhaltet unter anderem die aktuelle Gebietsfestlegung der Sperrzone I (Pufferzone), der Sperrzone II (infizierte Zone) sowie des Kerngebietes. Darüber hinaus werden die geltenden Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb dieser Restriktionszonen festgelegt.
„Mit der aktualisierten Allgemeinverfügung passen wir die Gebietsfestlegungen an die aktuelle Lage an und schaffen damit weiterhin eine verlässliche Grundlage für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest. Gerade in den Sommermonaten ist es entscheidend, dass alle schweinehaltenden Betriebe die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Ebenso wichtig ist es, die Tore der ASP-Schutzzäune geschlossen zu halten. Nur durch die gemeinsame Aufmerksamkeit und das verantwortungsvolle Handeln aller Beteiligten können wir das Risiko einer weiteren Ausbreitung wirksam begrenzen“, so der hauptamtliche Kreisbeigeordnete und zuständige Dezernent Matthias Schimpf.
Die Aktualisierung der bisherigen 8. Zusammenfassenden Allgemeinverfügung erfolgt aus formellen Gründen. Sie dient der erforderlichen Anpassung der Gebietsfestlegungen.
Darüber hinaus wird auf das in den Sommermonaten erhöhte Risiko eines Eintrags der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweinehaltungen hingewiesen. Vor diesem Hintergrund wurden insbesondere die Anforderungen an die Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen angepasst. Zudem wird auf die dringende Notwendigkeit hingewiesen, die in die ASP-Schutzzäune integrierten Tore stets geschlossen zu halten, um eine unkontrollierte Ausbreitung der Wildschweinpopulation und das damit verbundene Risiko einer Verschleppung der ASP zu verhindern.
Weitere inhaltliche Änderungen sind nicht Gegenstand der 9. Zusammenfassenden Allgemeinverfügung.

