Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen


An wen muss ich mich wenden?

Für die Verschreibung des Betäubungsmittels und das Ausfüllen der Bescheinigung: an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Für die Beglaubigung: an das Gesundheitsamt, in dessen Kreis oder kreisfreien Stadt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt den Praxissitz hat. Wenn die Praxis nicht in Hessen liegt, können Sie sich ausnahmsweise auch an Ihr örtliches Gesundheitsamt wenden.
 

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