Bauvoranfrage stellen
Leistungsbeschreibung
Gegenstand einer Bauvoranfrage können alle Belange sein, die im Baugenehmigungsverfahren geprüft werden. Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn einzelne Fragen des Bauvorhabens unklar sind, oder wenn geklärt werden soll, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind und der Prüfumfang auf die konkreten Fragen begrenzt ist.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeErgänzender Hinweis für den Kreis Bergstraße:
Derzeit ist eine Antragstellung nur analog möglich. Die hierfür notwendigen Unterlagen finden Sie unter folgenden Link:
Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke | wirtschaft.hessen.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bauvorlagen (digital im Bauportal oder analog), die für die Beantwortung der jeweiligen Fragen erforderlich sind
- In der Regel ein Liegenschaftsplan oder Auszug aus der Flurkarte
- Beschreibung des Vorhabens
- Die genauen Unterlagen sind abhängig von der konkreten Bauvoranfrage
- Bauvorschriften - Bauvorlagen, Bauvorlagenerlass und Vordrucke
(Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum)