Erteilung einer Fahrerlaubnis beantragen
Leistungsbeschreibung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnisse dient der Führerschein, in den die Fahrerlaubnisse eingetragen werden.
Sie können eine unbefristete Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T beantragen.
Die erste Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Fahrerlaubnis Klasse AM, L und T wird auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeZusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:
Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:
Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.
Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse stellen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
- Sie müssen das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sein
- Sie müssen zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sein
- Sie müssen die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben
- Sie müssen Erste Hilfe leisten können und den hierfür erforderlichen Nachweis erbringen
- Sie müssen die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllen und nachweisen
- Sie dürfen keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
- Die weiteren Voraussetzungen richten sich je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Genauere Informationen finden Sie auf der Foto- Mustertafel der Bundesdruckerei.
- Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- die weiteren Unterlagen richten Sie je nach beantragter Fahrerlaubnisklasse
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeBesondere Hinweise Kreis Bergstraße:
Zusätzlicher Hinweis zur Antragstellung:
Beabsichtigen Sie die praktische Prüfung an einer der folgenden Orte durchzuführen, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt:
Bensheim-Heppenheim, Lampertheim, Viernheim.
Bei anderen Prüforten fragen Sie bitte die Fahrschule, welche Prüfstelle für Sie zuständig ist. Ist dies nicht der TÜV Darmstadt, nutzen Sie bitte den Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige und fügen gegebenenfalls den Antrag auf Ausnahmegenehmigung eines anderen Prüfortes bei.
Formulare/Anträge:
Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt
Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige
Begleitetes Fahren ab 17 Antrag
Begleitetes Fahren ab 17 Begleitperson
Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
Augenärztliches Gutachten 6.2.2
Allgemeinärztliches Gutachten Anl. 5
-
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Fahrerlaubnisse der Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.
- Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E werden längstens für fünf Jahre erteilt.
- Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine sind - unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis - auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit jedoch nicht verbunden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde und ggf. bei den Fahrschulen.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeAnträge für diese Leistung sind bei der Fahrerlaubnisbehörde oder über eine Fahrschule zu stellen.
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeEine Beantragung durch Dritte (Bevollmächtigte) ist nicht möglich.
Anträge / Formulare
- Allgemeinmedizinisches Gutachten (Fahrerlaubnis)
- Fahrerlaubnis Antrag Aushnamegenehmigung Prüfort
- Fahrerlaubnis Antrag Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Darmstadt
- Fahrerlaubnis Begleitetes Fahren ab 17 Antrag
- Fahrerlaubnis Erteilung Fahrerlaubnis TÜV Sonstige Antrag
- Fahrerlaubnis Vordruck - Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
- Fahrerlaubnis Vordruck - Augenärztliche Untersuchung 6.2.2