Wiederholungsschild Kennzeichen beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wird das hintere Kennzeichen Ihres Fahrzeuges durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung teilweise oder vollständig verdeckt (z.B. Fahrradträger), so muss am Fahrzeug oder am Ladungsträger das Kennzeichen wiederholt werden.

    Eine Abstempelung des dritten Kennzeichenschildes ist nicht erforderlich.

    Anbaugeräte als auswechselbare Zubehörteile für Kraftfahrzeuge und Anhänger brauchen keine Kennzeichen zu führen.

    Werden die Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, wird die Anbringung von Wiederholungskennzeichen empfohlen.

    Gleiches gilt für angehängte land- und forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Da eine Bearbeitung durch eine Zulassungsbehörde nicht notwendig ist, fallen keine Gebühren und Auslagen an. Angaben über Anschaffungskosten für das Wiederholungskennzeichen und dessen Montage können nicht gemacht werden.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Die Anbringung eines Wiederholungskennzeichens liegt in der Verantwortung des Halters / der Halterin beziehungsweise Fahrers / Fahrerin.

Spezielle Hinweise für - Kreis Bergstraße

Diese Leistung erhalten Sie ausschließlich bei der Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim (aber Einwohner von Hirschhorn und Neckarsteinach auch in der Zulassungs-Außenstelle im Rathaus Neckarsteinach).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende