Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Sozialhilfe)

  • Leistungsbeschreibung

    Die Leistung umfasst Beratung und persönliche Unterstützung der Leistungsberechtigten und ihrer Angehörigen, insbesondere:

    • Hilfe zur Erhaltung einer Wohnung
    • Hilfe bei der Beschaffung einer Wohnmöglichkeit
    • Hilfe zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung sozialer Beziehungen und zur Gestaltung des Alltags
    • Hilfe bei gewaltgeprägten Lebensumständen
    • Hilfe für Strafgefangene (befristete Mietübernahme während der Haft)
    • Hilfe bei Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung (Haftanstalt, Therapieeinrichtung, Einrichtung der Jugendhilfe)
    • Beratung bei der Schuldenregulierung und beim Umgang mit Finanzen.

    Die Beratung erfolgt als persönliche Hilfe einkommens- und vermögensunabhängig.
    Diese Hilfe wird auch für Leistungsberechtigte nach dem SGB II erbracht.

  • Anträge / Formulare


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

Zuständige Abteilungen