Caritas Suchthilfezentrum Heppenheim

Beschreibung

Das Suchthilfezentrum bietet ambulante Rehabilitation für Betroffene von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit sowie Verhaltenssüchten gemäß der Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht an.      

Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik bietet diese Behandlungsform…

• eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität,
• eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld,
• eine individuelle Einbeziehung von Angehörigen, Kolleg*innen und Vorgesetzten,
• eine Zusammenarbeit mit dem*der behandelnden Ärzt*in und
• Vernetzung mit anderen Behandelnden.

Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?

Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie von Verhaltenssüchten Betroffene, die
 • abstinenzfähig sind
• einen unterstützenden sozialen Hintergrund haben
• über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen
• keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen
• im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen.


In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und der Antrag an den Kostenträger gemeinsam mit dem/der Patient_in vorbereitet.

Die Behandlung besteht im Einzelnen aus:
• wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen
• ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen
• begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung und Rückfallprävention

Die Regelbehandlungszeit umfasst:
• einen Zeitraum von 6 bis 18 Monaten
• einen Zeitraum von durchschnittlich 6 bis 12 Monaten nach einer stationären Behandlung  

Ziele sind:
• eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz
• Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
• eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich
• die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen oder das Sozialamt. Mit Selbstzahlenden werden Kostenbeiträge vereinbart.

Öffnungszeiten

Klicken, um weitere Öffnungs- oder Schließzeiten auszublenden

Montag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 17:00 Uhr

Dienstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 17:00 Uhr

Mittwoch

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 17:00 Uhr

Donnerstag

Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:00 bis 17:00 Uhr

Freitag

Von 08:00 bis 14:00 Uhr

Samstag

geschlossen

Sonntag

geschlossen