Caritas Suchthilfezentrum Heppenheim
Beschreibung
Das Suchthilfezentrum bietet ambulante Rehabilitation für Betroffene von Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängigkeit sowie Verhaltenssüchten gemäß der Empfehlungsvereinbarung ambulante Rehabilitation Sucht an.
Alternativ zur stationären Behandlung in einer Fachklinik bietet diese Behandlungsform…
• eine enge Orientierung an der konkreten Lebensrealität,
• eine direkte Erprobung und Reflexion neu entwickelter Verhaltensweisen im sozialen Umfeld,
• eine individuelle Einbeziehung von Angehörigen, Kolleg*innen und Vorgesetzten,
• eine Zusammenarbeit mit dem*der behandelnden Ärzt*in und
• Vernetzung mit anderen Behandelnden.
Wer kann eine ambulante Suchtbehandlung bzw. Rehabilitation in Anspruch nehmen?
Das Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol-, Medikamenten- und Drogenabhängige sowie von Verhaltenssüchten Betroffene, die
• abstinenzfähig sind
• einen unterstützenden sozialen Hintergrund haben
• über die Motivation und Fähigkeit verfügen, gesetzte Strukturen und Vereinbarungen einzuhalten und sich auf einen Prozess der Veränderung einzulassen
• keine gravierenden organischen, psychischen oder sozialen Störungen aufweisen
• im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen.
In vorbereitenden Gesprächen wird die Motivation geklärt, die Indikation gestellt und der Antrag an den Kostenträger gemeinsam mit dem/der Patient_in vorbereitet.
Die Behandlung besteht im Einzelnen aus:
• wöchentlichen Gruppentherapiesitzungen
• ergänzenden Einzel- und Bezugspersonengesprächen
• begleitenden therapeutischen Angeboten, z.B. Stressbewältigung und Rückfallprävention
Die Regelbehandlungszeit umfasst:
• einen Zeitraum von 6 bis 18 Monaten
• einen Zeitraum von durchschnittlich 6 bis 12 Monaten nach einer stationären Behandlung
Ziele sind:
• eine dauerhafte und zufriedene Abstinenz
• Aufbau und Festigung von Selbstsicherheit und Selbstwert
• eine Stabilisierung im psychischen, sozialen und körperlichen Bereich
• die Sicherung bzw. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger, im Einzelfall auch die Krankenkassen oder das Sozialamt. Mit Selbstzahlenden werden Kostenbeiträge vereinbart.