Ausländerrecht und Aufenthaltstitel


Die Abteilung Ausländerrecht ist zentrale Anlaufstelle für ausländerrechtliche Angelegenheiten. Sie bearbeitet Anträge und Anliegen rund um Aufenthaltstitel, Reisedokumente sowie die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt von Menschen aus dem Ausland in Deutschland. Dazu gehören unter anderem die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen, die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnissen für Gastarbeitnehmer sowie die Ausstellung von Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen. Auch die Übertragung von Aufenthaltstiteln in neue Nationalpässe fällt in unseren Aufgabenbereich.

Üblicher Ablauf einer AT-Antragsstellung

  1. Anmeldung im Bürgerbüro der Wohnsitzbehörde
    Bevor Sie einen Aufenthaltstitel beantragen können, müssen Sie sich in Ihrer Wohnsitzbehörde anmelden. Üblicherweise informieren wir Sie dann per Brief, wie der notwendige Antrag gestellt wird und welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
  2. Antragsstellung und Prüfung der Voraussetzungen
    Der Antrag kann online oder via Formularvordruck erfolgen. Erst nachdem uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, können wir mit einer Prüfung der Voraussetzungen beginnen und übersenden Ihnen nach Vorliegen des Ergebnisses einen Terminvorschlag zur Erfassung ihrer biometrischen Daten.
  3. Erfassung der biometrischen Daten
    Für die Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden neben einem biometrischen Bild Ihre Fingerabdrücke erfasst. Sie erhalten in diesem Termin auch den PIN-Brief mit dem Sie später die elektronischen Funktionen Ihres eAT nutzen können.
  4. Herstellung des eAT
    Der Aufenthaltstitel wird durch die Bundesdruckerei in Berlin produziert. Dies nimmt je nach Aufkommen zwischen vier bis sechs Wochen in Anspruch.
  5. Benachrichtigung und Abholung
    Sobald Ihr eAT bei uns eingetroffen ist, werden Sie von uns benachrichtigt und erhalten einen Terminvorschlag zur Abholung in der Ausgabestelle.  Der Aufenthaltstitel muss persönlich entgegengenommen werden. In Ausnahmefällen kann eine Vollmacht zur Abholung ausgestellt werden.

Ein Symbolfoto, das Hände über einem Laptob zeigt. Verschiedene Symbole verdeutlichen, dass es sich um einen E-Learning-Kurs handelt.
 

Online-Anträge

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Kontakt

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Termine

Termine bieten wir erst nach Vorliegen aller erforderlichen Antragsunterlagen an. Sie erhalten dann einen Terminvorschlag von uns.

Sollte dieser nicht möglich sein, können Sie über unsere Mailadresse einen Alternativtermin vereinbaren.


Hier finden Sie uns


Häufige Fragen (FAQ) zum Ausländerrecht und eAT


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