Ausländerrecht und Aufenthaltstitel
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Die Abteilung Ausländerrecht ist zentrale Anlaufstelle für ausländerrechtliche Angelegenheiten. Sie bearbeitet Anträge und Anliegen rund um Aufenthaltstitel, Reisedokumente sowie die rechtlichen Voraussetzungen für den Aufenthalt von Menschen aus dem Ausland in Deutschland. Dazu gehören unter anderem die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln und Reiseausweisen, die Bearbeitung von Aufenthaltserlaubnissen für Gastarbeitnehmer sowie die Ausstellung von Aufenthalts- und Daueraufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-/EWR-Staatsangehörigen. Auch die Übertragung von Aufenthaltstiteln in neue Nationalpässe fällt in unseren Aufgabenbereich.

Termine bieten wir erst nach Vorliegen aller erforderlichen Antragsunterlagen an. Sie erhalten dann einen Terminvorschlag von uns.
Sollte dieser nicht möglich sein, können Sie über unsere Mailadresse einen Alternativtermin vereinbaren.
Der eAT ist eine Multifunktionskarte in Kreditkartenformat und enthält einen kontaktlosen lesbaren Chip, der neben den personenbezogenen Stammdaten auch biometrische Daten wie Lichtbild, Fingerabdrücke sowie Nebenbestimmungen speichert. Der eAT dokumentiert die Art und Dauer des Aufenthaltstitels und sollte daher stets mitgeführt werden.
Die elektronische Aufenthaltskarte ist mit einer Online-Ausweisfunktion ausgestattet und ermöglicht damit die sichere Identifizierung im Internet oder an speziellen Automaten. Er verfügt außerdem über eine Funktion für qualifizierte elektronische Signaturen, mit der digitale Dokumente rechtsverbindlich gezeichnet werden können.
Immer mehr Plattformen und Anbieter setzen den eAT daher für die digitale Erledigung von Verwaltungsleistungen, Vertragsabschlüssen oder Online-Banking ein.
Die elektronische Aufenthaltskarte wird von der Bundesdruckerei Berlin ausgestellt. Die Ausstellung des eAT beträgt vier bis sechs Wochen ab Bestellung.
Die Nutzbarkeit des eAT ist auf maximal 10 Jahre beschränkt.
Dann ist die Übertragung des Aufenthaltstitels notwendig. Wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Termins bitte an aufenthaltsrecht@kreis-bergstrasse.de.
Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten haben, muss Ihr bestehender Aufenthaltstitel auf den neuen Pass übertragen werden.
Vereinbaren Sie dazu bitte über aufenthaltsrecht@kreis-bergstrasse.de einen Termin bei uns und fügen Sie der Mail folgende Unterlagen bei:
Zum Termin bringen Sie bitte den bisherigen Aufenthaltstitel / eAT und den neuen Pass mit.
Wichtig: Reisen Sie möglichst nicht mit dem neuen Pass, bevor die Übertragung erfolgt ist, da der Aufenthaltstitel sonst nicht eindeutig zugeordnet werden kann.