Ukrainische Flagge

Hinweise für Flüchtlinge aus Ukraine

Wichtiger Hinweis zur Verlängerung des Aufenthaltstitels
(§24 AufenthG)

Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung wurden die nach §24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitel automatisch bis zum 04.03.2026 verlängert, ohne dass es hierfür einer expliziten Verlängerung im Einzelfall bedarf. 

Das heißt für Sie: Ihre Aufenthaltserlaubnis sowie die Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ und „Wohnsitznahme Land Hessen“ gelten ebenfalls ohne Verlängerung fort. Die Ausländerbehörde stellt in diesen Fällen keine elektronische Aufenthaltskarte bzw. Bescheinigungen aus! Ihr Aufenthalt ist bis zum 04.03.2026 legal und erfordert keinen neuen Aufenthaltstitel.


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Bescheinigung


FAQs für Flüchtlinge aus der Ukraine

  • Derzeitige aufenthaltsrechtliche Situation

    Personen, die sich am 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben und bis zum 04.12.2025 in das Bundesgebiet einreisen sind für die Dauer von 90 Tagen vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit (vgl. 6. Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung).

    Diese Verordnung gilt für:

    • ukrainische Staatsangehörige sowie 
    • für Personen, die am 24.02.2022 in der Ukraine als Flüchtling anerkannt waren, 
    • Familienangehörige ukrainischer Staatsangehöriger oder 
    • Staatenloser sowie Staatsangehörige anderer Drittstaaten, die am 24.02.2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben oder 
    • Drittstaatsangehörige mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel für die Ukraine.

    Sofern ein Aufenthalt über 90 Tage hinaus beabsichtigt ist, nehmen Sie bitte über ukraine-am@kreis-bergstrasse.de Kontakt zu uns auf, um die Möglichkeiten für einen Aufenthalt zu klären.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Innenministeriums.

  • Wo muss ich mich nach der Einreise melden?

    Eine Meldung bei der Ausländerbehörde, ukraine-am@kreis-bergstrasse.de, ist in den ersten 90 Tagen nicht notwendig, kann aber helfen Ihre Fragen zu beantworten und Hilfen zentral zu koordinieren.

  • Wie und wo erfolgt eine Erstregistrierung im Kreis Bergstraße?

    Die Erstregistrierung für alle Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und die sich für die ersten 90 Tage seit ihrer Einreise visumsfrei und legal in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, ist im Kreis Bergstraße bei der Ausländerbehörde über ukraine-am@kreis-bergstrasse.de möglich. Zur Registrierung senden Sie bitte folgendes an diese Mail-Adresse:

    • Pass inkl. Einreisestempel
    • Meldebescheinigung der Meldebehörde
    • Telefonnummer / E-Mail-Adresse für Rückfragen bzw. zur Terminvereinbarung

    Sie erhalten dann per Mail eine Registrierungsbestätigung mit folgenden Anlagen:

    • Antrag für einen befristeten Aufenthalt (gem. § 24 Abs. 1 AufenthG)
    • Infoblatt zur Sozialhilfe
    • Antrag auf Sozialhilfe (Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG))
  • Wie werden die Menschen aus der Ukraine finanziell unterstützt?

    Staatsangehörige der Ukraine können bei Bedarf Bürgergeld erhalten. Dies gilt auch für Familienangehörige von Ukrainerinnen und Ukrainern sowie für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben.

    • Voraussetzung: Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitels nach § 24 Abs.1 AufenthG.
    • Personen, die im Verlauf dieses Jahres das Alter von 65 Jahren und 10 Monaten erreichen oder bereits eine ukrainische Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Ihnen kann aber ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII zustehen. 
    • Eltern mit Kinder haben zusätzlich Anspruch auf ein monatliches Kindergeld. Dies wird in der Regel von der Geburt bis zum 18. Geburtstag gewährt. In Ausnahmefällen kann es auch bis zum 25. Geburtstag gezahlt werden. 

    Weiteren Informationen zur Antragstellung, dem Thema Krankenversicherung, die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpersonen finden Sie auf der Homepage des kommunalen Jobcenters Neue Wege: 

  • Sind Geflüchtete krankenversichert?  

    Geflüchtete, die im Kreis Bergstraße wohnen, können beim Sozialamt des Kreises einen Antrag auf Krankenkostenübernahme stellen. Dieser Anspruch ist im Antrag auf Sozialhilfe enthalten. Geflüchtete erhalten dann einen Krankenschein, den sie beim Arzt vorlegen können.

    Bei Fragen wenden Sie sich an soziales@kreis-bergstrasse.de.

  • Wo und wann können Kinder für einen Kita- oder Schulbesuch angemeldet werden?

    Schülerinnen und Schüler im Alter von 6 bis 16 Jahren sind schulpflichtig. Das Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) berät Eltern mit Kindern und Jugendlichen nicht-deutscher Herkunftssprache und ist für die Zuweisung zu einer geeigneten Schule zuständig.

    Sobald eine Meldeadresse im Kreis Bergstraße vorliegt, kann eine Anmeldung erfolgen.

    Für die Schulanmeldung wenden Sie sich bitte zentral an:

    Staatliches Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis
    Aufnahme- und Beratungszentrum

    Weiherhausstr. 8c
    64646 Heppenheim

    Tel.: 06252 9964-322
    E-Mail: abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de

    Infoflyer (pdf)

    Für die Kindergartenanmeldung wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung, wo Sie wohnen.

    Weitere Informationen:

  • Ich möchte Deutsch lernen. Wie finde ich einen Integrationskurs?

    Voraussetzung: 

    • Sie sind im Kreis Bergstraße gemeldet 
    • Sie haben einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz bei der Ausländerbehörde gestellt

    Integrationskurs beantragen:

    • Entweder beim Sachgebiet Integration der Ausländerbehörde des Kreis Bergstraße oder
    • direkt beim Integrationskursträger oder

    Folgende Unterlagen sind notwendig:

    • Nationalpass oder Personalausweis
    • Aufenthaltserlaubnis oder Fiktionsbescheinigung (falls bereits vorhanden)

    Das Sachgebiet Integration (pdf) kümmert sich auf Wunsch auch um die Anmeldung bei einem passenden Integrationskursträger. 

    Der Besuch eines Integrationskurses ist für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlos.

    Auf dem Infoblatt "Integrationskurse", welches auf Deutsch und Ukrainisch verfügbar ist, finden Sie alle Informationen auf einen Blick und die Kontaktinformationen von Integrationskursträgern im Kreis Bergstraße.

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Leben und Arbeiten in Deutschland habe?

    Die Beraterinnen und Berater der Flüchtlingsberatung, der Migrationsberatung für Erwachsene und des Jugendmigrationsdienstes beraten Sie bei allen aufenthaltsrechtlichen Fragen, unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden und helfen Ihnen bei alltäglichen Fragestellungen. 

    Eine Übersicht über die Sprechzeiten und -orte der Beraterinnen und Berater finden Sie hier.

    Falls Sie eine Beratung auf Russisch wünschen, können Sie sich an Inessa Giessegi vom Diakonischen Werk Bergstraße wenden. Sie erreichen sie montags bis mittwochs unter der Telefonnummer 06253 98980 und per Mail unter iness.giessegi@dw-b.de

  • Wer berät mich zum Thema Arbeit und Beruf?

    Grundsätzlich steht Ihnen das Angebot der Beratungsstellen der Migrationsdienste und von NAVI Bergstraße - Infopoint für Menschen mit Fluchthintergrund zur Verfügung

    Weitere Ansprechpersonen und Informationen finden Sie auf dem Infoblatt Informationen für geflüchtete oder vertriebene Ukrainerinnen und Ukrainer zum Thema Arbeit auf Deutsch und Ukrainisch. 

    Die Seite www.jobs4ukraine.eu ist eine Jobplattform für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

  • Ich möchte mit anderen Menschen in meiner Gemeinde in Kontakt kommen. Welche Angebote gibt es?

    In der Übersicht "Niedrigschwellige Angebote im Kreis Bergstraße" sind die Angebote dargestellt, die im Rahmen der Ukraine-Hilfe im Kreis Bergstraße angeboten werden. Weitere Angebote für Neuzugewanderte an ihrem Wohnort finden Sie hier.

  • Müssen Haustiere beim Veterinäramt angemeldet werden?

    Grundsätzlich müssen die eingeführten Hunde, Katzen oder Frettchen beim Veterinäramt gemeldet werden.

    mehr Informationen (pdf)

  • Die Integreat-App für Zugewanderte auf Ukrainisch / Integreat-App для іммігрантів українською мовою

    Mit der Integreat-App können zugewanderte Menschen im Kreis schnell und einfach auf wichtige Adressen, Ansprechpersonen sowie Informationen in mehreren Sprachen zugreifen.

    Die Inhalte sind in Deutsch, Englisch, Farsi und Ukrainisch verfügbar und beinhalten unter anderem die folgenden Themen: Bildung, Arbeit, Gesundheit, Sprache, Alltag und Familie.

    Sie können Integreat über den Apple App-Store und Google Play Store herunterladen oder die Informationen direkt auf der Webseite abrufen. 

    Wenn Sie Hilfe bei der Anwendung von Integreat benötigen, dann finden Sie auf dem Youtube-Kanal des Kreises eine Schritt für Schritt Anleitung in Deutsch,  Arabisch,  Englisch,  Farsi,  Türkisch und Ukrainisch.


    За допомогою Integreat іммігранти, які проживають в окрузі Bergstraße, можуть швидко та легко отримати доступ до важливих адрес, контактних осіб та інформації на різних мовах.

    Інформації доступні німецькою, англійською, фарсі та українською мовами та включає між їншим такі теми: освіта, робота, здоров`я, мова, повсякденне життя та сім`я.

    Ви можете завантажити Integreat з Apple App Store i Google Play Store або отримати доступ до інформації безпосередньо з Webseite.

    Якщо вам потрібна допомога з використанням Integreat, ви можете знайти покрокові інструкції на YouTube-каналі районі Бергштрассе: німецька,  арабська,  англійська,  фарсі,  турецька,  українська


Auf die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22.11.2024 wird verwiesen.

Auf die Homepage www.germany4ukraine.de wird verwiesen.


FAQs für Helferinnen und Helfer

  • Sie möchten helfen!

    Die derzeitige Situation in der Ukraine ist in ihrer Dynamik kaum zu beschreiben. Mit gleicher Dynamik ändern sich jedoch auch die Hilfsbedarfe der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer.

    Wenn Sie eine Wohnung für Geflüchtete aus der Ukraine bereitstellen können, dann melden Sie sich bitte über ukrainehilfe@kreis-bergstrasse.de

    Wenn Sie Geld spenden wollen, finden Sie hier Informationen: Hilfe für die Menschen in der Ukraine | tagesschau.de 

    Wenn Sie Kinder und Jugendliche aus der Ukraine an den Schulen, beispielsweise als Sprachmittlerin oder Sprachmittler oder als Schulpatin oder Schulpate unterstützen möchten, können Sie sich gerne beim Aufnahme- und Beratungszentrum (ABZ) des Staatlichen Schulamts über abz.ssa.heppenheim@kultus.hessen.de melden.  

    Wenn Sie als Lehrkraft in der Ukraine gearbeitet haben und jetzt ukrainische Schülerinnen und Schüler unterstützen möchten, können Sie sich an das Hessische Kultusministerium wenden. Alle Informationen in Kürze finden Sie auf dem Flyer "Ukrainische Lehrkräfte". 

    Wenn Sie weitere Hilfsangebote machen können, melden Sie sich auf der Facebookseite des Kreises #bergstraesserfuerdieukraine

    Ebenso steht Ihnen die Caritas (Ansprechpartnerin Frau Deniz Inal) für Hilfsangebote unter d.inal@caritas-bergstrasse.de zur Verfügung.

  • Ich habe Geflüchtete privat aus dem Grenzgebiet abgeholt und in den Kreis Bergstraße gebracht? – Was nun?

    Der Kreis Bergstraße rät dringend davon ab, auf gut Glück und ohne engere Bezüge Menschen in die Region zu bringen. Es sollte geklärt sein, wo familiäre Bindungen bestehen und wo die Menschen in den ersten Tagen unterkommen. Eine Unterbringung in einem bekannten Umfeld ist für das Ankommen und Einfinden der Geflüchteten in den hiesigen Alltag von enormem Vorteil.

    Geflüchtete ohne Unterkunft werden nach Gießen zum Ankunftszentrum der HEAE verwiesen:

    Hessische Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge
    Ankunftszentrum Gießen
    Stolzenmorgen 36
    35394 Gießen

    Die Zugfahrt dorthin ist mit ukrainischem Pass kostenfrei.

    Geflüchtete mit Unterkunft melden sich bei der jeweiligen Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde an und lassen sich anschließend bei der Ausländerbehörde des Kreises Bergstraße registrieren.

  • Ich suche Fördermittel für mein Projekt - Wo erhalte ich finanzielle Unterstützung?

    Auf www.blog-foerdermittel.de finden Sie alle Förderprogramme und Stiftungen, bei denen Sie zur Unterstützung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder beantragen können.