Visum, Einreisen und Einladungen
Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Diese Erklärung gem. §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als "Einladung" bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen muss, wenn er sein Visum beantragt.
Gut zu wissen
Ihre Verpflichtung umfasst den Lebensunterhalt des Ausländers, für den Sie sich verpflichten, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und Kranken- und Pflegekosten.
Der Antrag für die Abgabe der Verpflichtungserklärung ist über die Verpflichtungserklärung Online Funktion auf der Internet-Seite vorzunehmen. Nachdem Ihr Antrag geprüft und die Bonität nachgewiesen wurde, erhalten Sie den nächstmöglichen Termin zur persönlichen Abgabe der Erklärung.