Einbürgerung
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 8 ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen nach §§ 8 ff Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörde (Regierungspräsidium Darmstadt) und die unteren Verwaltungsbehörden (Landkreis Bergstraße, Städte und Gemeinden) beraten.
Wohnen Sie in einer Stadt oder Gemeinde im Kreis Bergstraße mit mehr als 7.500 Einwohnern, ist das jeweilige Standesamt für Sie zuständig. Derzeit gehören dazu:
Für alle anderen Städte und Gemeinden im Kreis Bergstraße unter 7.500 Einwohnern ist das Ausländer – und Migrationsamt des Kreises Bergstraße zuständig. Derzeit gehören dazu:
Einbürgerungsbehörde ist das Regierungspräsidium Darmstadt.
Der Antrag auf Einbürgerung ist persönlich bei meiner Behörde zu stellen. In diesem Zusammenhang ist ein Beratungsgespräch erforderlich, unter anderem zur Abgabe des Bekenntnisses zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Identitätsprüfung und Identitätsklärung, der Prüfung der Echtheit ausländischer Urkunden und der Antragstellung.
Zur optimalen Vorbereitung Ihres Beratungsgespräches bitte ich vorab das Einbürgerungs-Online-Formular (Online-Dienst/Einbürgerung beantragen) auszufüllen und die für den Antrag erforderlichen Unterlagen dort hochzuladen.
Nach dem Absenden des Online-Formulars erhalten Sie eine Vorgangsnummer. Mit dieser Nummer muss sodann ein persönlicher Termin mit meiner Behörde vereinbart werden (E-Mail: visum-einreise@kreis-bergstrasse.de). Bei der persönlichen Vorsprache sind die hochgeladenen Dokumente im Original vorzulegen.
Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt derzeit 255,00€. Für minderjährige Kinder die mit eingebürgert werden sollen, ist eine Gebühr von 51,00€ pro Kind zu bezahlen.
Die Einbürgerungsunterlagen sind im Original und persönlich abzugeben. Ihre Daten werden anschließend erfasst, eingescannt und an die Einbürgerungsbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt weitergeleitet. Von dort erhalten Sie die Eingangsbestätigung mit einer Zahlungsaufforderung. Werden weitere Unterlagen für Ihre Einbürgerung benötigt, erhalten Sie vom Regierungspräsidium Darmstadt eine schriftliche Aufforderung. Die noch benötigten Dokumente können Sie auch bei der zuständigen Behörde abgeben.
Ist das Verfahren positiv abgeschlossen, wird die Einbürgerungsurkunde an die zuständige Behörde übersandt. Darüber erhalten Sie eine Information und einen Termin zur Aushändigung.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen an folgende E-Mail Adresse: visum-einreisen@kreis-bergstrasse.de