Holzwürfel auf denen das Wort Bafög geschrieben steht liegen auf einem 50-Euro-Schein.

Ausbildungsförderung / BAföG

Das Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) unterstützt Schülerinnen, Schüler und Studierende dabei, eine schulische oder akademische Ausbildung zu finanzieren, wenn die eigenen Mittel – oder die der Eltern – dafür nicht ausreichen. Es soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf eine Ausbildung verzichten muss. Während für Studierende die Studierendenwerke zuständig sind, ist das Amt für Ausbildungsförderung für alle Belange des Schüler-BAföG zuständig.


Was ist Schüler-BAföG?

Schüler-BAföG richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen und deren Lebensunterhalt während der Ausbildung nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden kann. Es handelt sich in vielen Fällen um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Wer kann Schüler-BAföG erhalten?

Eine Förderung kommt unter anderem in Betracht für:

  • Schülerinnen und Schüler berufsbildender Schulen, z. B. Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachoberschulen
  • Schülerinnen und Schüler, die eine weiterführende allgemeinbildende Schule besuchen und nicht mehr bei ihren Eltern wohnen müssen
  • Jugendliche, die eine schulische Ausbildung absolvieren, die praxisorientiert, vollzeitschulisch oder berufsvorbereitend ist

Ob ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab – unter anderem der Art der Schule, der Wohnsituation und dem Einkommen der Eltern bzw. des eigenen Einkommens und Vermögens.



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