Köche kochen in einer Gastroküche

Belehrung für Beschäftigte im Lebensmittelbereich gem. § 43 IfSG 

Personen, die gewerbsmäßig und regelmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen benötigen vor der erstmaligen Aufnahme dieser Tätigkeiten eine Bescheinigung über eine Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch ihr Gesundheitsamt. 

Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte, die in:

  • Küchen von Gaststätten, Restaurants, 
  • Kantinen, Cafés, 
  • Imbiss-Ständen, 
  • Kindertagestätten, 
  • Pflegeeinrichtungen und 
  • sonstigen Einrichtungen 

mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung direkt (mit den Händen) oder indirekt (über Bedarfsgegenstände wie z.B. Geschirr, Besteck oder andere Arbeitsgeräte) mit den Lebensmitteln in Kontakt kommen. 

Hiervon betroffen sind auch: 

  • Aushilfen, 
  • Praktikanten, 
  • Auszubildende, 
  • mithelfende Familienangehörige und 
  • Mitarbeiter im Reinigungs- oder Spülbereich.

Diese Bescheinigung darf bei erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als 3 Monate sein, d.h. Sie müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.


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Online-Dienst

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Ihre Vorteile bei der Online-Belehrung

Um einen leichteren Zugang zu ermöglichen, bieten wir den Service einer Online-Belehrung. Die Belehrung findet im Rahmen der Internetkommunikation statt, d.h. Sie werden zu einem Online-Seminar zugeschaltet (Bild- und Tonkommunikation).

  • Wartezeit: 2 Werktage 
  • Gebühr Erstbelehrung: 29,00 € 
  • In 15 verschiedenen Sprachen 
  • Hotline für alle Anfragen zur Online-Belehrung: 02182-850765
  • Dauer: ca. 45 Minuten 
  • Zertifikat direkt im Anschluss

Anmeldung zur Online-Belehrung

 


Belehrung im Gesundheitsamt (Präsenztermine)

In begrenzter Anzahl stehen auch Termine im Gesundheitsamt zur Verfügung. 
Die Belehrung erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

  • Veranstaltungsort: Kettelerstraße 29, 64646 Heppenheim
  • Belehrung ausschließlich in deutscher Sprache (bei sprachlichen Barrieren ist ein Dolmetscher/Übersetzer zwingend erforderlich
  • Gebühr Erstbelehrung: 29,00 €
  • Benötigt wird ein gültiger Personalausweis/Reisepass
  • Bei Minderjährigen wird eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten benötigt
  • Die Präsenztermine dauern ca. 1,5 Stunden.

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Adresse & Öffnungszeiten 

Gesundheitsamt

Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim

  • Bushaltestelle: "Gesundheitsamt" (Linie 678)

Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr


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Rechtsgrundlage

leuchtender Würfel mit Paragraphsymbol auf Tastatur