Waffenrecht & Jagdscheinerteilung
Ansprechpersonen für alle waffenrechtlichen Fragen, insbesondere Waffenbesitzkarten, "Kleiner Waffenschein", Waffenhandel, etc.
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten:
Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
„Waffe digital“ Waffenrechtliche Anträge online stellen:
Im Bereich Waffenrecht bietet das Land Hessen über das Portal „Waffe digital“ Ihnen die Möglichkeit, Anträge online bei der für Sie zuständige Waffenbehörde zu stellen. Mit Hilfe eines Antragsassistenten können Sie:
- sich im Vorfeld eingängig informieren
- Ihren Antrag auswählen
- Daten eingeben
- alle für die Antragstellung erforderlichen Dokumente sofort elektronisch an die Waffenbehörde übertragen.
Wichtiger Hinweis:
Die digitale Antragstellung ist nur unter Nutzung der sog. bund ID mittels elektronischem Personalausweis möglich! Weiterführende Informationen zur bund ID erhalten Sie unter nachstehendem Link:
Aktueller Hinweis zur Waffen- und Munitionsabgabe bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Gegenwärtig werden keine aus Legalbesitz stammenden Gegenstände von der Waffen- und Sprengstoffbehörde angenommen. Dies betrifft sowohl erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition als auch erlaubnispflichtige Waffen und erlaubnispflichtige Munition. Diese Gegenstände sind an Berechtigte (z. B. Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher, Waffenhandelsbetriebe oder Privatpersonen mit entsprechender Erwerbserlaubnis) abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.



