Waffenrecht & Jagdscheinerteilung
Ansprechpersonen für alle waffenrechtlichen Fragen, insbesondere Waffenbesitzkarten, "Kleiner Waffenschein", Waffenhandel, etc.
Um Ihrem Anliegen besonders gerecht werden zu können, bitten wir um telefonische Terminvereinbarung zu unseren Sprechzeiten:
Dienstag | 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Mittwoch | 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Donnerstag
| 8:00 Uhr – 12:00 Uhr |
14:00 Uhr – 18:00 Uhr | |
Freitag | 8:00 Uhr – 11:30 Uhr |
Aktueller Hinweis zur Waffen- und Munitionsabgabe bei der Waffen- und Sprengstoffbehörde
Gegenwärtig werden keine aus Legalbesitz stammenden Gegenstände von der Waffen- und Sprengstoffbehörde angenommen.
Dies betrifft sowohl erlaubnisfreie Waffen und erlaubnisfreie Munition als auch erlaubnispflichtige Waffen und erlaubnispflichtige Munition.
Diese Gegenstände sind an Berechtigte (z. B. Büchsenmacherinnen und Büchsenmacher, Waffenhandelsbetriebe oder Privatpersonen mit entsprechender Erwerbserlaubnis) abzugeben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.