Artenschutz und Biodiversität

Die biologische Vielfalt ist die Grundlage unseres Lebens – sie sorgt für sauberes Wasser, fruchtbare Böden und ein stabiles Klima. Doch viele Tier- und Pflanzenarten sind bedroht oder verschwinden leise aus unserer Umgebung.

Der Kreis Bergstraße engagiert sich aktiv für den Erhalt dieser Vielfalt. Wir schützen Lebensräume, setzen rechtliche Vorgaben des Artenschutzes um und unterstützen Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen dabei, selbst einen Beitrag zu leisten.

Erfahren Sie hier, wie der Artenschutz im Kreis funktioniert, welche Projekte wir umsetzen und wie Sie selbst helfen können, die Natur vor Ihrer Haustür zu bewahren.


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Für Sie beantworten wir folgende Fragen 


Was bedeutet Artenschutz?

Artenschutz bewahrt die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten – und damit die Lebensgrundlagen des Menschen. Weltweit geht die Zahl vieler Arten zurück, auch bei uns im Kreis Bergstraße. Der Schutz der biologischen Vielfalt gehört deshalb zu den zentralen Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes.

In Deutschland unterscheidet man zwischen allgemeinem und besonderem Artenschutz:

  • Der allgemeine Artenschutz gilt für alle wild lebenden Tiere und Pflanzen. Er schützt sie vor vermeidbarer Beeinträchtigung – etwa durch Zerstörung von Lebensräumen, Fang oder Sammeln.
  • Der besondere Artenschutz bezieht sich auf besonders gefährdete Arten, die in nationalen oder europäischen Listen erfasst sind. Für sie gelten strengere Verbote, zum Beispiel das Töten, Stören oder Zerstören von Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie in europäischen Richtlinien wie der FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat) und der Vogelschutzrichtlinie. Sie bilden den Rahmen für die Umsetzung des Artenschutzes in allen Mitgliedsstaaten der EU.

Im Kreis Bergstraße ist die Untere Naturschutzbehörde für den Vollzug des Artenschutzrechts zuständig. Sie berät Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden und Unternehmen, prüft Bauvorhaben auf artenschutzrechtliche Belange und setzt Schutzmaßnahmen um – vom Erhalt geschützter Nistplätze bis zu Projekten zur Förderung seltener Arten.