Tiere dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht zerstört oder erheblich gestört werden.
Darüber hinaus genießen viele Tier- und Pflanzenarten einen besonderen Artenschutz (§ 44 BNatSchG). Er gilt für Arten, die in der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) oder in europäischen Schutzrichtlinien (z. B. FFH- und Vogelschutzrichtlinie) aufgeführt sind.
Für diese besonders oder streng geschützten Arten – etwa alle europäischen Vogelarten, Fledermäuse, Hornissen, Hummeln, Wildbienen, aber auch bestimmte Reptilien, Amphibien und Orchideen – gelten verschärfte Verbote.
Hier sind Eingriffe oder Umsiedlungen nur mit Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde erlaubt.
Die Äskulapnatter – ein besonderer Gast im Kreis Bergstraße
Im südlichen Odenwald und im Neckartal liegt einer der letzten Lebensräume der Äskulapnatter (Zamenis longissimus) – einer vom Aussterben bedrohten und daher streng geschützten Schlangenart. In der Roten Liste Deutschlands ist sie als stark gefährdet eingestuft, in der Roten Liste Hessens sogar als extrem seltene Art. Hessen trägt damit eine besondere Verantwortung für ihren Schutz.
Die Äskulapnatter ist vollkommen ungiftig und friedlich. Wer sie auf seinem Grundstück entdeckt, darf sich über einen außergewöhnlichen, aber harmlosen Mitbewohner freuen – sie ist ein Hinweis auf ein gesundes und artenreiches Ökosystem.
Gartenbesitzerinnen und -besitzer können zur Erhaltung der Art beitragen:
Unterschlupf bieten: Komposthaufen oder locker aufgeschichtete Reisig- und Steinhaufen sind ideale Verstecke.
Trockenmauern anlegen: Diese dienen den Tieren als Sonnenplätze und Rückzugsorte – und verschönern zugleich den Garten.
Ruhe bewahren: Wenn Sie eine Äskulapnatter sehen, beobachten Sie sie aus der Distanz. Sie zieht sich meist von selbst zurück.
Tipp: Wo die Äskulapnatter lebt, ist die Natur intakt. Ihr Schutz hilft auch vielen anderen Arten, die ähnliche Lebensräume brauchen – von Eidechsen bis zu seltenen Insekten.
Im Sommer kommt es hin und wieder vor, dass sich Wespen, Hornissen, Hummeln oder Wildbienen in Rollladenkästen, Dachvorsprüngen oder Gartenhütten niederlassen.
Hornissen, Hummeln und Wildbienen stehen unter besonderem Schutz. Ihre Nester dürfen nicht entfernt oder zerstört werden. Nur wenn eine unmittelbare Gefahrensituation besteht und vorab eine Ausnahmegenehmigung erteilt wurde, ist die Umsiedlung oder Zerstörung eines Nestes zulässig.
Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz. Eine Beseitigung ist nur erlaubt, wenn eine Gefahrensituation besteht – etwa bei Allergikern oder in unmittelbarer Nähe zu Wohnräumen.
Papierartiges, kugel- oder birnenförmiges Nest mit glatter Außenhülle und mehreren Schichten; Typische Standorte sind Dachböden, Rollladenkästen, Erdlöcher oder sonstige Hohlräume. Fliegen meist gradlinig und zielstrebig ein und aus. Aktiv zwischen Mai und Oktober, werden im August / September meist lästiger, da sie dann nach Nahrung suchen.
Feldwespen bilden freihängende, offene Wabennester, die sich meist an Sonnenplätzen (Dachvorsprüngen, Balkonen) befinden. Der Flugstil der Feldwespe ist schwebend. Sie ist oft neugierig, aber friedlich. Sie greift nur bei direkter Bedrohung des Nestes an und muss daher in der Regel nicht umgesiedelt / beseitigt werden. Da sie viele lästige Insekten wie Fliegen und Mücken frisst, gilt sie als nützlicher Gartenbewohner und steht unter Naturschutz.
Auch Hornissen sind meist viel friedlicher, als ihr Ruf vermuten lässt. Man erkennt sie an ihrer beeindruckenden Größe, dem rötlich-braunen Kopf und Brustbereich sowie dem tiefen Brummton beim Flug. Ihre papierartigen Nester bauen sie bevorzugt in Baumhöhlen, Dachböden oder Nistkästen. Hornissen zeigen kaum Interesse an süßen Speisen und greifen nur an, wenn ihr Nest direkt bedroht wird.
Bevor Sie selbst aktiv werden, wenden Sie sich an eine Insektenberaterin oder -berater, die bzw. der die Lage fachkundig einschätzt und das Nest, wo möglich, umsiedelt.
Bevor Sie selbst aktiv werden, wenden Sie sich an eine Insektenberaterin oder -berater, die bzw. der die Lage fachkundig einschätzt und das Nest, wo möglich, umsiedelt.