Wildpflanzen und Pilze gewerblich nutzen
Wer wild wachsende Pflanzen, Pilze oder Flechten bzw. Teile davon gewerblich sammeln, verarbeiten oder weiterverkaufen möchten, braucht neben der Erlaubnis des Grundstückseigentümers auch eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde. Diese Maßnahme dient dazu, eine Übernutzung unserer natürlichen Lebensräume und die Verminderung oder gar Ausrottung von Arten zu verhindern.
