Fahrzeugzulassung
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Sie können Ihr Fahrzeug mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) bequem von zuhause aus zulassen.
Bezahlen können Sie unsere Online-Dienste ganz bequem mit Kreditkarte oder PayPal.
Über die Bündelungsbehörde Marburg-Biedenkopf können Sie außerdem eine Einzelgenehmigung / Betriebserlaubnis beantragen. Eine Einzelgenehmigung ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug nicht der EU-Typgenehmigung oder einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entspricht ...mehr erfahren.
Für nicht ganz alltägliche Vorgänge der Fahrzeugzulassung ist nach wie vor die Beantragung via Papierformular notwendig. Dies gilt vor allem in folgenden Fällen:
Für die Erteilung eines Ausfuhrkennzeichens sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Achtung: Alle Fahrzeuge, für die ein Ausfuhrkennzeichen beantragt wird, müssen bei Antragstellung der Zulassungsbehörde Kreis Bergstraße in Heppenheim vorgeführt werden.
Das Wichtigste zuerst:
Der Zulassungsbehörde müssen vorgelegt werden:
Die Einverständniserklärung wird benötigt, wenn ein Fahrzeug auf einen minderjährigen Fahrzeughalter zugelassen werden soll.
Eine Empfangsbevollmächtigung nach § 6 Abs. 2 i.V.m. § 75 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) ist nötig, wenn ein Fahrzeughalter keinen Wohnsitz oder keine Niederlassung im Inland hat. Sie dient dazu, einen in Deutschland ansässigen Vertreter zu benennen, der für den Fahrzeughalter rechtsverbindliche Erklärungen und behördliche Mitteilungen entgegennehmen kann. Die Empfangsbevollmächtigung ist eine zwingende Voraussetzung für die Zulassung eines Fahrzeugs in Deutschland, wenn der Halter keinen inländischen Wohnsitz oder Sitz hat.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch der Zulassungsstelle einen Termin:
Falls Sie z.B. aufgrund des Verlustes/Diebstahls eines Kennzeichenschilds, eines dringenden Ersatzes für ein verunfalltes Fahrzeug oder mehr als zwei Zulassungsvorgänge einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte an:
kfz.zulassung@kreis-bergstrasse.de.
Ihr individuelles HP-Wunschkennzeichen reservieren Sie ganz einfach hier:
Online:
Vor Ort:
Unbegrenzt, bei der Wiederzulassung wird jedoch die Erneuerung der Hauptuntersuchung notwendig.
Uneingeschränkt anerkannt:
Beschränkt anerkannt (hier wird im Einzelfall entschieden, ob eine Zulassung erfolgen kann):
> mehr über die Anerkennung von Ausweisdokumenten für die Fahrzeugzulassung (pdf)
Eine Reihe von Zulassungsaufgaben werden nicht nur durch die Kfz-Zulassungsbehörde in Heppenheim, sondern auch von verschiedenen Städten und Gemeinden im Kreis Bergstraße (sogenannte "Delegationsgemeinden") ausgeführt. Diese erbringen die Leistungen ggf. nur gegenüber ihren ortsansässigen Bürgern und Bürgerinnen. Es empfiehlt sich, vor dem Besuch einer Delegationsgemeinde hierzu entsprechende Informationen von der betreffenden Gemeinde/ Stadt einzuholen.
Die Delegationsgemeinden können nur nachfolgende Dienstleistungen ausführen:
Ummeldung eines im Kreis Bergstraße zugelassenen Fahrzeugs auf einen neuen Halter, der ebenfalls mit Hauptwohnsitz im Kreis Bergstraße gemeldet ist. Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs. Wiederzulassung eines Fahrzeugs, das zuletzt im Kreis Bergstraße zugelassen war, auf den gleichen Halter. Änderung der Fahrzeugdokumente wegen Namens- oder Anschriftenänderung (nur bei Fahrzeugen, die im Kreis Bergstraße zugelassen sind).
Unsere Delegationsgemeinden sind:
Eine Einzelgenehmigung ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug nicht der EU-Typgenehmigung oder einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) entspricht – z. B. bei:
Die Einzelgenehmigung wird von der Bündelungsbehörde Landkreis Marburg-Biedenkopf bearbeitet.
Auf dem Markt tummeln sich zahlreiche registrierte Dienstleister, die für Sie – gegen Entgelt – die Dienste der Zulassungsstelle in Anspruch nehmen. Manche Unternehmen erwecken dabei irreführend den Anschein, für die Zulassungsstelle oder anstelle der Zulassungsstelle oder in enger Abstimmung mit der Zulassungsstelle Fahrzeugabmeldungen und andere Dienstleistungen vorzunehmen.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass es keine offizielle Zusammenarbeit der Zulassungsstelle mit privaten Dienstleistern gibt. Die Beauftragung eines Dienstleisters erfolgt auf Ihre eigene Gefahr. Es ist ratsam, vorher zu prüfen, ob der Anbieter registriert ist und die Dienstleistungen im Rahmen der Fahrzeugzulassung erlaubt durchführt.
Im ersten Jahr nach Einreise:
Fahrzeuge mit ukrainischem Kennzeichen dürfen bis zu einem Jahr nach der Einreise ohne deutsche Zulassung in Deutschland gefahren werden, sofern eine gültige ukrainische Versicherung (z. B. Grüne Karte) oder eine Grenzversicherung vorliegt.
Nach einem Jahr oder bei regelmäßigem Standort:
Nach Ablauf eines Jahres oder bei dauerhaftem Wohnsitz in Deutschland ist eine Zulassung des ukrainischen Fahrzeugs in Deutschland verpflichtend, wobei eine Fristverlängerung durch Ausnahmegenehmigung seit dem 30. September 2024 nicht mehr möglich ist.
Um Ihr Fahrzeug in Deutschland zuzulassen benötigen wir von Ihnen:
Informationen des Bundes:
Montag, Mittwoch und Freitag:
Dienstag:
Donnerstag:
Alle Vorgänge müssen in Händler-Abgabeübersicht (pdf) eingetragen werden, die zusammen mit den Vorgängen abzugeben ist.
In dieser Liste sind:
Mit dem Zulassungsantrag können alle Kennzeichenarten (auch Tageszulassungen) beantragt werden.
Für die Zuteilung eines roten Dauerkennzeichens kann dieser Antrag nicht verwendet werden. In dem Antragsvordruck kann auch eine Bevollmächtigung erteilt werden. Auf der Rückseite des Zulassungsantrages befindet sich das für die Zulassung/Umschreibung bzw. für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens erforderliche SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer.
Für eine Empfangsbevollmächtigung (ggf. erforderlich bei Kurzzeit- bzw. Ausfuhrkennzeichen) muss eine zusätzliche Erklärung ausgefüllt werden.