Verkehrsgenehmigungen


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Taxi- und Mietwagengenehmigungen

Wer gewerblich Personen (z. B. mit Taxi oder Mietwagen) transportieren möchte, benötigt eine behördliche Genehmigung. Diese Erlaubnis ist gesetzlich vorgeschrieben und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

  • Warum wird eine Vermögensübersicht verlangt?

    Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit ist eine Grundvoraussetzung für die Genehmigung. Mit der Vermögensübersicht (inkl. Bescheinigungen vom Finanzamt, von Sozialversicherungsträgern etc.) wird geprüft, ob das Unternehmen finanziell solide aufgestellt ist – zum Schutz der Kundschaft und zur Gewährleistung eines geordneten Geschäftsbetriebs.

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  • Können Rechte und Pflichten aus der Genehmigung übertragen werden?

    Jein – Genehmigungen gelten ausschließlich für die Person oder das Unternehmen, dem sie erteilt wurden. Bei einem Betreiberwechsel oder einer Übernahme ist ein neuer Antrag erforderlich.

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  • Wann braucht man eine Erneuerung, wann eine Erweiterung?

    Erneuerung: Genehmigungen sind in der Regel zeitlich befristet (meist auf 5 Jahre). Ein neuer Antrag ist rechtzeitig vor Ablauf zu stellen.

    Erweiterung: Wenn z. B. zusätzliche Fahrzeuge eingesetzt werden oder neue Linien/Fahrgebiete dazukommen, ist eine Erweiterung der bestehenden Genehmigung erforderlich.

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  • Wo finde ich die Rechtsgrundlage?


Ein Taxi.

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Baustellenanordnung für Arbeitsstellen an Straßen

Wer öffentliche Straßen, Gehwege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen möchte – etwa für eine Baustelle oder eine Veranstaltung – benötigt eine Sondernutzungserlaubnis nach § 45 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO).

  • Was zählt zur Baustellenanordnung?

    Der Unternehmer hat bereits in der Planungsphase der Arbeitsstelle anhand der örtlichen Gegebenheiten zu prüfen, welche Verkehrssicherungsmaßnahmen erforderlich und angemessen sind. Bei der Verkehrsbehörde ist dann ein schriftlicher Antrag auf Anordnung der Verkehrssicherungsmaßnahmen zu stellen.

    Die Verkehrsbehörde prüft den Antrag und die eingereichten Unterlagen und hört die zu beteiligenden Stellen (Polizei und Straßenbaubehörde) an. Gegebenenfalls wird mit allen Beteiligten eine Ortsbesichtigung durchgeführt, um vor Ort die notwendigen Maßnahmen abzustimmen. Die erforderlichen Maßnahmen werden dann von der Verkehrsbehörde gegenüber dem Bauunternehmer angeordnet, der diese Maßnahmen auszuführen hat.

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  • Warum ist eine Genehmigung notwendig?

    Öffentliche Verkehrsflächen sollen für alle sicher und zugänglich bleiben. Mit der Sondernutzungserlaubnis wird sichergestellt, dass die Nutzung:

    • den Verkehr nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt,
    • Sicherheitsauflagen eingehalten werden,
    • der öffentliche Raum nach Ende der Nutzung wieder ordnungsgemäß hergestellt wird.
  • Wie läuft die Beantragung ab?

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor dem geplanten Termin gestellt werden – idealerweise mehrere Wochen im Voraus. In der Regel sind folgende Angaben erforderlich:

    • Art und Umfang der Nutzung
    • Zeitraum und genauer Ort
    • ggf. ein Verkehrszeichenplan oder eine verkehrsrechtliche Anordnung und ein Sicherheitskonzept

Hinweis:
Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind in der Regel zusätzliche Abstimmungen mit Ordnungsamt, Polizei oder Rettungsdienst erforderlich.


Straßensperrung mit Warnlichtern

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Ausnahmegenehmigungen von der StVO

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gilt grundsätzlich für alle Verkehrsteilnehmenden – in bestimmten Fällen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Diese erlaubt Abweichungen von einzelnen Vorschriften, wenn dafür ein berechtigtes Interesse besteht und die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird.

  • Wann ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich?

    Eine Ausnahmegenehmigung ist z. B. notwendig für:

    • Befahren gesperrter Straßen (z. B. Fußgängerzonen oder Umweltzonen)
    • Fahrten an Sonn- und Feiertagen mit Lkw (Sonntagsfahrverbot)
    • Fahrten auf bestimmten Autobahnabschnitten, die während der Schul-Ferien besonders stark belastet sind (Ferienreiseverordnung)
    • Fahrten mit übergroßen oder schweren Fahrzeugen (wenn keine Standardgenehmigung greift)
    • Verzicht auf bestimmte Verkehrszeichen (z. B. Schneekettenpflicht oder Durchfahrtsbeschränkungen)
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  • Wer kann eine Ausnahme beantragen?

    • Gewerbebetriebe (z. B. Handwerker, Speditionen, Bauunternehmen)
    • Veranstalter oder Organisatoren besonderer Fahrten
    • Kommunen und Versorgungsträger für notwendige Einsätze
  • Was ist für den Antrag erforderlich?

    • Begründung, warum die Ausnahme notwendig ist
    • Genaue Angaben zu Ort, Zeitraum, Fahrzeug(en) und Zweck
    • Nachweise (z. B. Gewerbeschein, Auftragsbestätigung)
    • ggf. Fahrzeugdokumente, Skizzen oder Verkehrszeichenpläne

Hinweis:
Die Ausnahmegenehmigung ersetzt nicht andere notwendige Genehmigungen (z. B. für Baustellen oder Veranstaltungen). Sie gilt nur unter den im Bescheid genannten Bedingungen und ist bei der Fahrt mitzuführen.


Tankwagen auf Autobahn

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Großraum- und /oder Schwertransport

Zum 1. März 2023 wurde die Zuständigkeit für Erlaubnisse und Genehmigungen nach § 29 Abs. 3 sowie § 46 Abs. 1 StVO neu geregelt. Seitdem ist der Landkreis nicht mehr unmittelbar zuständig für die Bearbeitung entsprechender Anträge zu Großraum- und/oder Schwertransporten.

Wichtig für Sie 
Ungeachtet der geänderten Zuständigkeit stellt der Landkreis weiterhin die entsprechenden Online-Services auf seiner Homepage zur Verfügung. So können Sie Ihre Anträge bequem digital vorbereiten und einreichen. Bei Rückfragen zu Ihrem Antrag wenden Sie sich bitte an: 

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Fachdezernat Erlaubnis- und Genehmigungsbehörde

Wilhelmstraße 10

65185 Wiesbaden

+49 611 366-3486

+49 611 366-3344


Warnleuchte 

Externer Online-Dienst

 Großraum- oder Schwerlasttransport beantragen 



Ausführliche Beschreibung aller Leistungen auf einen Blick

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