Zeitungsstapel vor hellem Hintergrund

Aufruf an Geflügelhalter: Sicherheitsmaßnahmen einhalten


Kreis Bergstraße (kb). Am 23.03.2023 wurde die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), Subtyp H5N1, umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einem Wanderfalken im Stadtgebiet Worms nachgewiesen. Bereits seit einigen Wochen wird in Rheinland-Pfalz, insbesondere entlang des Rheines, die hoch ansteckende Geflügelpest in toten Wildvögeln festgestellt. Damit ist bestätigt, dass das Geflügelpestvirus aktuell in der umliegenden Wildvogelpopulation zirkuliert.

Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel verweist das Veterinäramt des Kreises Bergstraße auf die Pflicht der Geflügelhalter und -halterinnen im Kreis, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Tierhalter und -halterinnen sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Sie haben daher zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen.

Daraus ergibt sich die Pflicht, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um das Geflügel vor einem Eintrag und der möglichen weiteren Verbreitung von HPAI-Infektionen zu schützen. Grundsätzlich ist die Errichtung effektiver physischer Barrieren zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (zum Beispiel Gewässer, Felder, auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und den Geflügelhaltungen wesentlich. Die Aufstallung von Geflügel – also das Halten in festen Ställen – und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln.

Berücksichtigt werden müssen zudem indirekte Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (zum Beispiel Schuhwerk, Schubkarren, Fahrzeuge). Diese sind zu unterbinden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen. Die Gefahr einer Verschleppung von Infektionen zwischen Geflügelhaltungen sollte durch ein sicheres Hygienemanagement minimiert werden. Dies beinhaltet insbesondere die wirksame Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen. 

Alle Geflügelhalter im Kreis Bergstraße, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt des Kreises Bergstraße anzuzeigen. Hierzu zählen auch Kleinst- und Hobbyhaltungen. Zusätzlich sind die Tierhalter verpflichtet, sich unverzüglich mit dem Veterinäramt in Verbindung zu setzen, wenn sie Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Geflügelhaltung feststellen.

Bei der hochpathogenen HPAI handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung beim Geflügel, deren Ausbruch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Die derzeitige Geflügelpestsituation stellt jedoch aktuell keine Gefährdung für die Bevölkerung dar. Beim Einsatz adäquater Schutzmaßnahmen sind Übertragungen auf den Menschen unwahrscheinlich. Der ungeschützte Kontakt mit kranken, krankheitsverdächtigen oder verendeten Wildvögeln sollte daher vermieden werden. Für den Fall eines Kontaktes mit kranken oder toten Vögeln oder mit Vogelkot genügt ein gründliches Waschen der Hände mit warmem Wasser und Seife, um den Erreger zu inaktivieren.

Zudem wird empfohlen, grundsätzlich die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten zu beachten. Geflügelspeisen sollten gründlich durchgegart werden.

Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, vetamt@kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.