Kreis Bergstraße (kb). Auf Bundesebene stehen Veränderungen an. CDU, CSU und SPD haben sich im Koalitionsausschuss auf Reformen verständigt. Auch im Bereich „Bürgergeld“ sind Neuerungen geplant. So sollen unter anderem die Mitwirkungspflicht deutlich verstärkt sowie mehr Sanktionsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem ändert sich der Name: Künftig wird aus dem Bürgergeld die „Grundsicherung für Arbeitssuchende".
Landrat Christian Engelhardt hatte verschiedentlich – kürzlich auch im Rahmen des „Tages der kommunalen Jobcenter“ in Berlin gegenüber Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas – für Reformen ausgesprochen. Er begrüßt den Reformwillen und die jetzigen Ankündigungen der Bundesregierung: „Ich finde es richtig, wenn – wie jetzt geplant – der Grundsatz „fördern und fordern“ wieder mehr im Zentrum des Handels steht. Das Bürgergeld wird heute oft nicht als Übergangsleistung in Anspruch genommen, wie es eigentlich sein sollte, sondern dauerhaft. Missbrauch ist leicht möglich. Daher ist es nötig, dass hier mehr kontrolliert und sanktioniert werden kann. Dies legt auch eine aktuelle Studie unter Jobcenter-Mitarbeitenden nahe. Danach fordern fast drei Viertel der Fachleute seit langem mehr und vor allem einfachere Möglichkeiten, mangelndes Mitwirken von Seiten der Bürgergeld-Empfänger direkt zu sanktionieren.“
Auch die Umbenennung des Bürgergeldes in „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ setze ein richtiges äußeres Zeichen: „Es handelt sich hier um Leistungen, mit denen Menschen, die aktuell keine Arbeit haben, aber einer Beschäftigung nachgehen könnten, mit Hilfe unseres sozialen Netzes aufgefangen werden. Wenn durch die jetzt geplanten Änderungen mehr Anreize geschaffen werden, dass diese Menschen tatsächlich in Arbeit kommen beziehungsweise ihre Arbeitshemmnisse abzubauen, dann ist das mehr als sinnvoll. Ich gehe davon aus, dass die Reformen auch dazu führen werden, dass sich das Gerechtigkeitsempfinden verbessert und der soziale Zusammenhalt ein Stück weit gestärkt wird“ so Engelhardt.