Gesundheitsberatung nach Prostituiertenschutzgesetz durchführen

  • Leistungsbeschreibung

    Die Gesundheitsberatung dient der Aufklärung und Beratung von Personen, die der Prostitution nachgehen, gemäß den Anforderungen des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Ziel ist es, diese Personen über gesundheitliche Risiken und Präventionsmöglichkeiten zu informieren und sie zu einem verantwortungsvollen Umgang mit ihrer Gesundheit zu befähigen. Die Beratung soll dazu beitragen, gesundheitliche Schäden zu vermeiden, die Rechte der Betroffenen zu wahren und eine eventuelle Zwangslage zu offenbaren.

    Die Gesundheitsberatung umfasst die folgenden Punkte:

    • Information über gesundheitliche Risiken: Aufklärung über sexuell übertragbare Krankheiten (STIs), HIV, Hepatitis und andere gesundheitliche Risiken im Kontext der Prostitution.

    • Präventionsmaßnahmen: Information zu Schutzmaßnahmen, wie der Verwendung von Kondomen, Impfungen und regelmäßigen Gesundheitschecks.

    • Zugang zu Gesundheitsdiensten: Vermittlung von Informationen zu Gesundheitsdiensten, wie Tests, Impfungen und ärztlicher Versorgung.

    • Psychosoziale Unterstützung: Hinweise auf Beratungsstellen und Unterstützungsmöglichkeiten, um mit psychischen Belastungen, Stress oder Stigmatisierung umzugehen.

    • Rechtliche Information: Aufklärung über die Rechte der Prostituierten im Hinblick auf die Gesundheitsvorsorge und die Möglichkeit, sich anonym beraten zu lassen.

    Durchführung der Beratung

    • Beratungszeitpunkt: Die Gesundheitsberatung findet in einem regelmäßigen Rhythmus statt, mindestens jedoch einmal jährlich, sowie bei Bedarf nach einem gesundheitlichen Vorfall.

    • Beratungsform: Die Beratung kann in Einzelgesprächen, aber auch in Gruppensitzungen stattfinden. Sie erfolgt vertraulich und unter Wahrung der Anonymität.

    • Durchführung durch Fachkräfte: Die Beratung wird von qualifizierten Fachkräften, wie Ärzten, Sozialarbeitern oder Gesundheitsberatern, durchgeführt, die über spezifische Kenntnisse im Bereich der Gesundheitsprävention und der Bedürfnisse von Prostituierten verfügen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 und 6 Satz 1:
      15,00 €
    • Verlängerung einer Bescheinigung nach § 5 Abs. 5 Satz 1:
      15,00 €
    • Beratung nach den §§ 7 und 8:
      32,00 €
    • Beratung nach § 10 Abs. 1 bis 3:
      32,00 €
    • Ausstellung einer Bescheinigung nach § 10 Abs. 4 Satz 1:
      12,00 €
  • Rechtsgrundlage

    • § 7 ProstSchG: Gesundheitsberatung

    • § 8 ProstSchG: Beratung durch anerkanntes Gesundheitsberatungspersonal

    • § 10 ProstSchG: Dokumentation und Nachweis der Beratung


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende