Neue Ausstellung eines Führerscheins wegen Namensänderung, Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein.
Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.
Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist (Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust), benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten.
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeVerfahrensablauf
- Sie können die Ausstellung eines Ersatzführerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.
- Der Verlust eines Führerscheins ist unverzüglich anzuzeigen.
Voraussetzungen
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Namensänderung:
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass), gegebenenfalls Meldebescheinigung,
- bisheriger Führerschein
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
- bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
- Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:
- ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung (35 x 45 mm, Frontalaufnahme, Hochformat). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
- ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDie Ausstellung eines Kartenführerscheins oder der Umtausch in einen solchen sind kostenpflichtig.
Die Kosten belaufen sich auf 36,15 €. Sofern die Abnahme einer Eidesstattlichen Erklärung erforderlich wird entstehen Mehrkosten von 30,70 €.
Bearbeitungsdauer
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeDie Dauer der Bearbeitung des Antrags auf Ausstellung eines Kartenführerscheins ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig, dauert für gewöhnlich zwischen 3 bis 4 Wochen. Es besteht auch die Möglichkeit, den Führerschein per Expressversand zu beantragen. Der neue Führerschein liegt dann in etwa nach Ablauf weniger Tage bei der Fahrerlaubnisbehörde bereit. Die Herstellung des neuen Kartenführerscheins erfolgt zentral durch die Bundesdruckerei GmbH in Berlin. Zum Erhalt des neuen Führerscheins können Sie beantragen, dass der Kartenführerschein Ihnen übersandt wird. Der Direktversand erfolgt durch die Bundesdruckerei GmbH. Oder Sie können den ausgefertigten Kartenführerschein persönlich oder - nach Vorlage einer Vollmacht - durch eine Vertretung bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen lassen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis BergstraßeUmtausch / Ersatz Papierführerschein
Erneuerung / Ersatz Kartenführerschein
Bestätigung Klasse T
Ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
Augenärztliches Gutachten 6.2.2
Allgemeinärztliches Gutachten Anl. 5
- Ersatz- oder Umtausch eines Kartenführerscheins beantragen (pdf)
- Ersatz- oder Umtausch eines Papierführerscheins beantragen (pdf)
- Vordruck - Bescheinigung über die Augenärztliche Untersuchung 6.2.2
- Vordruck - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung der Augen 6.2.1
- Vordruck - Bestätigung Klasse T (pdf)
Was sollte ich noch wissen?
Nicht vorgeschrieben ist die Ausstellung eines neuen Führerscheins bei Änderung des Namens. Gleichwohl wird in einem solchen Fall empfohlen, sich einen neuen Führerschein ausstellen zu lassen.
Wer den Verlust eines Führerscheins nicht unverzüglich anzeigt und ein Ersatzdokument beantragt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Bei Verlust des Führerscheines hat der Antragssteller ggf. auf Verlangen der Verwaltungsbehörde eine Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines abzugeben.