Wann ist ein Übertrag erforderlich?
Ein Übertrag oder eine Aktualisierung des Aufenthaltstitels ist insbesondere notwendig, wenn:
- der bisherige Reisepass abgelaufen ist,
- ein neuer Reisepass ausgestellt wurde,
- der Reisepass verloren gegangen oder gestohlen worden ist und ersetzt wurde,
- sich personenbezogene Daten im Pass geändert haben.
Auch wenn der bisherige Aufenthaltstitel noch gültig ist, sollten die Daten zeitnah angepasst werden, um Probleme bei Behördenangelegenheiten, Reisen oder Identitätsnachweisen zu vermeiden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Bearbeitung werden Kopien folgender Unterlagen benötigt, die Sie im Zuge Ihrer Terminanfrage vorab an aufenthaltsrecht@kreis-bergstrasse.de senden:
- der neue gültige Reisepass,
- alle Seiten des alten Reisepasses,
- ein aktueller Einkommensnachweis bzw. Sozialhilfebescheid.
Wie läuft das Verfahren ab?
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüft die Ausländerbehörde die Dokumente und Sie erhalten einen Termin, in dem Ihr bestehender Aufenthaltstitel auf den neuen Pass übertragen wird.
Zu diesem Termin bringen Sie bitte den bisherigen Aufenthaltstitel / eAT und den neuen Pass mit.
Warum ist die Aktualisierung wichtig?
Der elektronische Aufenthaltstitel dient als Nachweis über das Aufenthaltsrecht in Deutschland. Stimmen die gespeicherten Passdaten nicht mehr mit dem aktuell genutzten Reisepass überein, kann dies beispielsweise bei:
- Grenzübertritten,
- Behördengängen,
- Arbeitgebern,
- Banken oder anderen Stellen
zu Rückfragen oder Verzögerungen führen.
Hinweis
Reisen Sie möglichst nicht mit dem neuen Pass, bevor die Übertragung erfolgt ist, da der Aufenthaltstitel sonst nicht eindeutig zugeordnet werden kann.
