Visum, Einreisen und Einladungen
Übernehmen Sie als Einlader für einen Visumantragsteller die Reise- und Aufenthaltskosten oder kann der Reisende keine eigenen finanziellen Mittel nachweisen, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgeben. Diese Erklärung gem. §§ 66, 68 des Aufenthaltsgesetzes dient dem Reisenden dann als "Einladung" bzw. Finanzierungsnachweis, die er der Visastelle vorlegen muss, wenn er sein Visum beantragt.