Ärztin im Gespräch mit einer Patientin

Amtsärztliche Untersuchungen und Gutachten

Amtsärztliche Untersuchungen & Gutachten

Zu den Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes gehört es, ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen vorzunehmen und hierüber Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen zu erstellen. Dies geschieht im Regelfall im Auftrag anderer Behörden oder von Gerichten und nur in bestimmten Fällen von Privatpersonen. In vielen gesetzlichen Bestimmungen ist eine Amtsärztliche Untersuchung ausdrücklich vorgeschrieben. Häufig wird der Amtsärztliche Dienst aber ebenfalls beauftragt, obwohl dies gesetzlich nicht explizit gefordert ist. Gründe dafür sind  u. a., dass sich die Ärztinnen und Ärzte des Amtsärztlichen Dienstes durch ihre besondere Unabhängigkeit sowie durch ihren speziellen zusätzlichen Sachverstand im Bereich der öffentlichen Verwaltung auszeichnen. Die Stellungnahmen des Amtsärztlichen Dienstes dienen häufig dazu, die Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichtes fachlich medizinisch auf- und vorzubereiten. Die eigentliche Entscheidung trifft der jeweilige Auftraggeber jedoch selbst, nicht das Gesundheitsamt.

  • Arbeits- und Erwerbsfähigkeit

    Das Gesundheitsamt führt u.a. im Auftrag der Jobcenter des Kreises Untersuchungen auf Arbeits- und Erwerbsfähigkeit durch. Dabei wird begutachtet, ob eine Person noch erwerbsfähig ist, ob dies mit Einschränkungen möglich ist und ggf. in welchem zeitlichen Umfang einer Tätigkeit nachgegangen werden kann. 

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  • Einstellung, Referendariat und Verbeamtung

    Eine Unterrichtssituation mit Blick in Richtung Tafel. 

    In einigen Fällen ist es erforderlich, dass vor der Einstellung ein amtsärztliches Gutachten über den allgemeinen Gesundheitszustand erstellt wird. Dies ist in der Regel bei der Einstellung in Behörden, vor dem Referendariat und bei der Übernahme in das Beamtenverhältnis erforderlich. In vielen Fällen kontaktiert der Auftraggeber selbst das Gesundheitsamt und Sie werden schriftlich von uns zu einem Termin geladen. Ansonsten ist der schriftliche Untersuchungsauftrag an das Gesundheitsamt spätestens am Termin vorzulegen.

    Zuständig ist bei Einstellungsuntersuchungen und Verbeamtungen das Gesundheitsamt des Dienstortes. Für das Referendariat können Sie sich auch an das Gesundheitsamt des Wohnortes wenden.

    Die Kosten variieren je nach erforderlichen Untersuchungen, es ist jedoch mit ca. 200 € zu rechnen.

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  • Untersuchungen nach Sozialgesetzbuch (SGB)

    Im Rahmen des SGB kann es mehrere Untersuchungsgründe geben. In der Regel bittet ein Sozialleistungsträger in Fragen der Erwerbsfähigkeit, Krankenkostzulage oder andere Kostenübernahmen, Eingliederungshilfe für Menschen mit einer Behinderung sowie Wohnungsangelegenheiten das Gesundheitsamt um Stellungnahme. Diese kann sowohl auf Aktenlage als auch durch einen Untersuchungstermin erfolgen. Im Falle eines Untersuchungstermins werden Sie von uns schriftlich geladen.

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  • Pflichtstundenreduktion Lehrkräfte

    Zur Entscheidung über eine Pflichtstundenreduktion von Lehrkräften kann das Gesundheitsamt beauftragt werden eine entsprechende Stellungnahme gegenüber der entscheidenden Behörde abzugeben. Sie werden in diesem Fall vom Gesundheitsamt schriftlich kontaktiert.

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  • Prüfungsfähigkeit und Schreibzeitverlängerung

    Nahaufnahme beim Schreiben auf einem Blatt

    Bei einigen Prüfungen ist in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, dass im Falle einer Erkrankung am Prüfungstag ein amtsärztliches Gutachten erforderlich ist. Außerdem ist es in einigen Fällen möglich als Nachteilsausgleich für eine Erkrankung oder Behinderung eine Schreibzeitverlängerung gewährt zu bekommen.



    Bitte bringen Sie ein Attest Ihres Arztes inklusive Nennung der Diagnose zum Termin mit.

    Derzeit beträgt die Gebühr 49,- € und ist vor Ort bar oder per EC-Zahlung zu entrichten (Stand 01.05.2025).

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  • Haftfähigkeit und Verhandlungsfähigkeit

    Im Zuge von Gerichtsverfahren kann die Frage nach der Haft- oder Verhandlungsfähigkeit einer Person aufkommen. Um diese neutral zu beantworten wird ein amtsärztliches Gutachten benötigt. In dem Fall bekommt das Gesundheitsamt einen Gutachtenauftrag vom Gericht und lädt die Person zum Untersuchungstermin.

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  • Überprüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit

    Das Gesundheitsamt führt auf Anfrage der Waffenbehörde des Kreises Prüfungen auf waffenrechtliche Zuverlässigkeit durch. 

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  • Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt

    Das Gesundheitsamt erstellt auf Anfrage Bescheinigungen nach dem Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Finanzamt.

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  • Bescheinigungen über die gesundheitliche Eignung für Rettungsdienstpersonal

    Das Gesundheitsamt bescheinigt dem Rettungsdienst die gesundheitliche Eignung des eingesetzten Rettungsdienstpersonals.

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  • Untersuchung bzgl. Drogenmissbrauch und Abstinenz

    Several Prescription Drugs Spilled From Fallen Bottle Near Glass of Alcohol.

    Das Gesundheitsamt führt auf Anfrage von Behörden und Gerichten, Untersuchungen bzgl. Drogenmissbrauch und Abstinenz durch.


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  • DNA-Abstammungsgutachten im Auftrag von Behörden und Gerichten

    Das Gesundheitsamt führt im Auftrag von Behörden und Gerichten DNA-Abstammungsgutachten durch, beispielsweise zur Klärung der Vaterschaft. Sie werden von uns schriftlich zum Termin geladen. Wir führen keine Gutachten in privatem Auftrag durch. 

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  • Untersuchungen nach Beamtenrecht

    Das Gesundheitsamt führt unterschiedliche Untersuchungen nach Beamtenrecht durch. Dazu zählen z.B. die Überprüfung der Dienstfähigkeit, Untersuchung auf Dienstunfallfolgen, Anträge auf stationäre Rehamaßnahmen oder Heilkuren sowie sonstige Beihilfeangelegenheiten.

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FAQ´s

  • Wie erhalte ich einen amtsärztlichen Termin?

    Der Amtsärztlicher Dienst erstellt Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen im Regelfall im Auftrag von Behörden und Gerichten. Dazu kontaktiert häufig der Auftraggeber selbst das Gesundheitsamt und Sie werden von uns schriftlich zu einem Termin eingeladen. Alternativ können Sie sich unter Vorlage des schriftlichen Untersuchungsauftrags am schnellsten über das Online-Kontaktformular des Amtsärztlichen Dienstes (LINK) auch selbst an das Gesundheitsamt wenden. Sie bekommen zeitnah eine Rückantwort mit einem Terminvorschlag. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat des Amtsärztlichen Dienstes.

  • Was muss ich bei einer Einstellungsuntersuchung mitbringen?

    Bitte bringen Sie Ihren Ladung, ein Ausweisdokument, den ausgefüllten Anamnesebogen sowie ggf. medizinische Arztbriefe und Medikamentenpläne mit. Eine genaue Auflistung finden Sie in Ihrer Ladung.

    Geht es um eine Untersuchung für eine Verbeamtung werden auch Gesundheitszeugnisse zu früheren Untersuchungen benötigt. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch oder über das Online-Kontaktformular an das Sekretariat des Amtsärztlichen Dienstes wenden.

  • Muss ich zu einer Untersuchung im Amtsärztlichen Dienst nüchtern kommen?

    Nein, Sie müssen nicht nüchtern erscheinen.  Auch wenn, wie z.B. bei einer Einstellungs- oder Verbeamtungsuntersuchung eine Blutentnahme vorgesehen ist, trinken Sie bitte ausreichend Wasser und nehmen ein leichtes Frühstück zu sich.

  • Welches Gesundheitsamt ist für die Beurteilung einer Prüfungsunfähigkeit zuständig?

    Zuständig für Bescheinigungen zur Prüfungsunfähigkeit ist das Gesundheitsamt am Standort der Hochschule bzw. des Prüfungsortes.

  • Wie gehe ich vor, wenn ich eine amtsärztliche Stellungnahme für die Beihilfestelle benötige?

    Bitte füllen Sie das Kontaktformular vollständig aus und übersenden Sie uns das Schreiben Ihrer Beihilfestelle. Gerne können Sie uns ergänzend dazu auch schon Befunde und ärztliche Berichte zukommen lassen. Der Amtsärztliche Dienst prüft anschließend, ob eine Untersuchung im Gesundheitsamt notwendig ist. Sie erhalten dann von uns Sie eine Termineinladung. Wenn eine Beurteilung nach Aktenlage möglich ist, werden ggf. noch weitere Unterlagen angefordert.

    Möchten Sie eine stationäre Rehamaßnahme beantragen, erhalten Sie vom Amtsärztlichen Dienst nach Prüfung Ihres Beihilfeschreibens eine Attestvorlage, die Sie bitte durch Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin, vollständig ausfüllen lassen. Bitte senden sie dem Gesundheitsamt das ausgefüllte Attest zusammen mit den Angaben zu Ihrer Wunschklinik und dem Wunschzeitraum zurück oder laden die Unterlagen über das Kontaktformular des Amtsärztlichen Dienstes hoch.

  • Muss man sich zur Prüfung der Unterlagen für eine (sektorale) Heilpraktikererlaubnis beim Gesundheitsamt melden?

    Bitte wenden Sie sich in diesem Fall zuerst an die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Gewerbewesens. Weitere Informationen finden Sie hier.

Anfahrt & Öffnungszeiten Gesundheitsamt

Adresse:

Kettelerstraße 29
64646 Heppenheim

Bushaltestelle "Gesundheitsamt" (Linie 678)

Öffnungszeiten Gesundheitsamt:

Mo-Do 8:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Fr 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr

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Das Wichtigste in Kürze

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Für amtsärztliche Gutachten ist grundsätzlich ein Untersuchungsauftrag einer Behörde bzw. einer Institution notwendig.


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