Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz, das am 1. März 2020 in Kraft trat, verpflichtet alle Kinder und Jugendlichen, die eine Gemeinschaftseinrichtung wie Kindergärten, Schulen oder Hochschulen besuchen, nachzuweisen, dass sie gegen Masern geimpft sind.
Auch Erwachsene, die in Einrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen arbeiten, müssen einen Masernimpfschutz nachweisen. Ziel des Gesetzes ist es, die Durchimpfungsrate zu erhöhen und so Masern in Deutschland auszurotten. Wer den Impfschutz nicht nachweisen kann, muss mit Bußgeldern rechnen. Das Gesetz trägt dazu bei, insbesondere schutzbedürftige Menschen, wie Säuglinge und immungeschwächte Personen, zu schützen.