Versicherungsamt
Rente / Rentenversicherung
An wen muss ich mich wenden?
Ihren Antrag auf Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung stellen Sie bei
- ihrem Versicherungsamt
- den Rentenversicherungsträgern (Auskunfts- und Beratungsstellen),
- ihren Versichertenberatern bzw. -ältesten oder
- den Gemeindeverwaltungen.
Dort erhalten Sie neben den notwendigen Antragsvordrucken auch Hilfe beim Ausfüllen der Formulare und beim Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen.
Aber auch bei allen anderen Sozialleistungsträgern (z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit) sowie im Ausland bei den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland können Anträge gestellt werden. Alle diese Stellen sind verpflichtet, Ihren Antrag unverzüglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiterzuleiten.Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 - 1000 4800 erreichen Sie das Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung
Welche Gebühren fallen an?
Die Aufnahme von Rentenanträgen und die damit verbundene Unterstützung beim Ausfüllen und Ergänzen der Antragsvordrucke sind kostenfrei.
Leistungsbeschreibung
Um von Anfang an, also mit Beginn des Rentenanspruchs, das Rentenleben genießen zu können, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung der Rente zu kümmern, denn Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung werden grundsätzlich nur auf Antrag gewährt.
Was sollte ich noch wissen?
Achtung! Aktueller Hinweis:
Rentenversicherung warnt vor Trickbetrügern (Stand: 07.01.2022)