Fahrerlaubnisse
["component-y1cyzr","component-75aogl","component-61rcw2"]
{"color":"#004c9a"}
{"color":"#004c9a"}
{"color":"#004c9a"}
Mit dem online-basierten Führerscheinantrag können Sie Ihren Antrag bequem von zuhause aus stellen – rund um die Uhr, ohne Wartezeiten. Ob Ersterteilung, Erweiterung um weitere Fahrzeugklassen (Motorrad, Anhänger, LKW oder Bus), begleitetes Fahren ab 17 oder Eintragung einer Schlüsselzahl 196 und 96: Viele Anliegen lassen sich inzwischen vollständig digital abwickeln.
Nach Absenden des Antrags prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Unterlagen und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung. So sparen Sie Zeit – und unnötige Wege zur Behörde.
Weitere pdf-Vordrucke finden Sie hier.
Bitte vereinbaren Sie vor Besuch der Fahrerlaubnisbehörde immer einen Termin:
Falls Sie aufgrund des Verlustes/Diebstahls Ihres Führerscheins kurzfristig einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte an fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de.
Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sein Sie bitte so fair und löschen diesen über den Link, der Ihnen mit der Terminbestätigung bzw. Terminerinnerung zugesandt worden ist.
Online:
Vor Ort:
Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer der folgenden Gemeinden/Städten haben, können Sie den Antrag auf Umtausch des Führerscheins und Beantragung eines Ersatzführerscheins (und auch wirklich nur diese) dort stellen.
Unsere Delegationsgemeinden sind:
Hier finden Sie eine Übersicht, der gängigsten Schlüsselzahlen
Schlüsselzahl | Bedeutung |
01.01 | Brille |
01.02 | Kontaktlinse(n) |
01.06 | Brille oder Kontaktlinsen |
02 | Hörhilfe/Kommunikationshilfe |
03 | Prothese/Orthese der Gliedmaßen |
10 | Angepasste Schaltung |
15 | Angepasste Kupplung |
40 | Angepasste Lenkung |
50 | Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer) |
61 | Beschränkung auf Fahrten bei Tag |
70 | Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … |
71 | Duplikat des Führerscheins Nummer... |
78 | Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe |
79.03 | Nur dreirädrige Fahrzeuge |
79.04 | Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg |
79.05 | Leichtkrafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg |
79.06 | Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt |
96 | Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt |
104 | Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen |
171 | Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste |
172 | Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste |
174 | Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden |
175 | Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ |
184 | Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96 |
194 | Klasse B berechtigt im Inland |
195 | Auflage zu der Klasse AM: |
196 | Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt |
197 | Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV) |
Die aufgeführte Übersicht ist nicht vollständig, sondern beinhaltet nur die gängigsten Fälle! Entsprechend kann keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden. Eine vollständige Übersicht über die Bedeutung aller Schlüsselzahlen finden Sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).
Wenn Ihr Personalausweis nicht über die eID-Funktion verfügt, richten Sie Ihren Antrag direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Welches das erforderliche Antragsformular ist, hängt vom Prüfort ab: Für Prüfungen innerhalb Hessens nutzen Sie den Antrag TÜV Darmstadt. Für andere Prüforte nutzen Sie den Antrag TÜV sonstige. Bitte beachten Sie: Der Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ ist ein zusätzlicher Antrag, der gesondert gestellt werden muss.
Nach bestandener Prüfung beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Sie zunächst eine Bescheinigung, die bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig ist. Sie dürfen ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleitperson unterwegs sein.
Wie Sie anschließend oder auch nach erfolgter Prüfung ab dem 18. Geburtstag Ihren Führerschein erhalten, hängt von der zuständigen Prüfstelle ab:
Nachdem zunächst Papierführerscheine dran waren, befinden wir uns nun in der Umtauschphase aller Scheckkarten-Führerscheine. Folgende Umtauschfristen gelten die nach 1953 geboren sind und einen Kartenführerschein besitzen:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 – 2001 | 19. Jan. 2026 |
2002 – 2004 | 19. Jan. 2027 |
2005 – 2007 | 19. Jan. 2028 |
2008 | 19. Jan 2029 |
2009 | 19. Jan 2030 |
2010 | 19. Jan. 2031 |
2011 | 19. Jan. 2032 |
2012 - 18. Jan. 2013 | 19. Jan. 2033 |
Alle nach dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine beinhalten bereits ein Ablauflaufdatum, das 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegt. Personen die vor 1953 geboren sind und im Besitz eines Papier/Kartenführerscheins sind müssen erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich „nur“ auf das Führerschein-Dokument, nicht die Fahrberechtigung selbst. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit.
Unsere Delegationsgemeinden sind: