Fahrerlaubnisse


Fahrerlaubnis online beantragen

Mit dem online-basierten Führerscheinantrag können Sie Ihren Antrag bequem von zuhause aus stellen – rund um die Uhr, ohne Wartezeiten. Ob Ersterteilung, Erweiterung um weitere Fahrzeugklassen (Motorrad, Anhänger, LKW oder Bus), begleitetes Fahren ab 17 oder Eintragung einer Schlüsselzahl 196 und 96: Viele Anliegen lassen sich inzwischen vollständig digital abwickeln.

Voraussetzungen:

  • Elektronischer Personalausweis (eID)
  • Kartenlesegerät oder Ausweis-App
  • biometrisches Passbild
  • Nachweise (z. B. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs)

Nach Absenden des Antrags prüft die Fahrerlaubnisbehörde Ihre Unterlagen und setzt sich bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung. So sparen Sie Zeit – und unnötige Wege zur Behörde.


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Bitte vereinbaren Sie vor Besuch der Fahrerlaubnisbehörde immer einen Termin:

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Falls Sie aufgrund des Verlustes/Diebstahls Ihres Führerscheins kurzfristig einen Termin benötigen, wenden Sie sich bitte an fahrerlaubnis@kreis-bergstrasse.de.

Sollten Sie einen gebuchten Termin nicht wahrnehmen können, sein Sie bitte so fair und löschen diesen über den Link, der Ihnen mit der Terminbestätigung bzw. Terminerinnerung zugesandt worden ist. 


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Häufige Fragen (FAQs)

  • Welche Bezahlmöglichkeiten kann ich [online?] und vor Ort in Heppenheim nutzen?

    Online: 

    • Kreditkarte (Visa Card, Mastercard)

    Vor Ort:

    • Debitkarten (Maestro, Giro, Mastercard Debit, Visa Debit)
    • VPAY, Google Pay, Apple Pay
    • Kreditkarte (Visa Card, Mastercard)
    • Bargeld
  • Welche Leistungen erbringt die Zulassungsstelle in meiner Heimatkommune?

    Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer der folgenden Gemeinden/Städten haben, können Sie den Antrag auf Umtausch des Führerscheins und Beantragung eines Ersatzführerscheins (und auch wirklich nur diese) dort stellen.

    Unsere Delegationsgemeinden sind:

  • Welche Führerscheinklassen gibt es und was darf ich damit fahren?

    • A-Klassen: für Krafträder (Motorräder)
    • B-Klassen: für Pkw
    • C-Klassen: für Lkw
    • D-Klassen: für Busse
    • Sonderklassen:  
      • L -  Zugmaschinen bis 40 km/h (Land-/Forstwirtschaft) 
      • T - Landwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h

    Übersicht relevanter Fahrzeugklassen

  • Was bedeuten die Zahlen (Schlüsselzahlen) im Führerschein?

    • Schlüsselzahlen stehen für Zusatzangaben, Auflagen und Beschränkungen. 
    • Sie können sich auf einzelne oder alle Klassen beziehen.

    Hier finden Sie eine Übersicht, der gängigsten Schlüsselzahlen

    SchlüsselzahlBedeutung

    01.01

    Brille

    01.02

    Kontaktlinse(n)

    01.06

    Brille oder Kontaktlinsen

    02

    Hörhilfe/Kommunikationshilfe

    03

    Prothese/Orthese der Gliedmaßen

    10

    Angepasste Schaltung

    15

    Angepasste Kupplung

    40

    Angepasste Lenkung

    50

    Beschränkung auf ein bestimmtes Fahrzeug (Angabe der Fahrzeugidentifizierungsnummer)

    61

    Beschränkung auf Fahrten bei Tag

    70

    Umtausch des Führerscheins Nummer …, ausgestellt durch … 

    71

    Duplikat des Führerscheins Nummer...

    78

    Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

     79.03Nur dreirädrige Fahrzeuge
     79.04Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

    79.05

    Leichtkrafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg

    79.06

    Fahrzeugkombination der Klasse BE, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg übersteigt

    96

    Fahrzeugkombinationen aus Fahrzeugen der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 4250 kg beträgt

    104

    Muss ein gültiges ärztliches Attest mitführen

    171

    Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7500 kg, jedoch ohne Fahrgäste

    172

    Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste

    174

    Klasse L, gültig auch zum Führen von Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sowie Kombinationen aus diesen Zugmaschinen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

    175

    Klasse L, auch gültig zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Ausnahme der zu den Klassen A, A1, A2 und AM gehörenden mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³

    184

    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Kraftfahrzeuge der Klasse B (und, sofern in der Prüfungsbescheinigung nicht durchgestrichen, der Klasse BE) und der Klasse B mit Schlüsselziffer 96
    1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und
    2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person
    a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis ist; 
    b) nicht 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, und
    c) nicht unter der Wirkung eines berauschenden Mittels steht. 

    194

    Klasse B berechtigt im Inland
    a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

    b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A

    195

    Auflage zu der Klasse AM:
    Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland

    196

    Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt

    197

    Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV)

    Die aufgeführte Übersicht ist nicht vollständig, sondern beinhaltet nur die gängigsten Fälle! Entsprechend kann keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden. Eine vollständige Übersicht über die Bedeutung aller Schlüsselzahlen finden Sie in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).  

  • Wie stelle ich einen Antrag, wenn mein Personalausweis nicht über die eID-Funktion verfügt?

    Wenn Ihr Personalausweis nicht über die eID-Funktion verfügt, richten Sie Ihren Antrag direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Welches das erforderliche Antragsformular ist, hängt vom Prüfort ab: Für Prüfungen innerhalb Hessens nutzen Sie den Antrag TÜV Darmstadt. Für andere Prüforte nutzen Sie den Antrag TÜV sonstige. Bitte beachten Sie: Der Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17“ ist ein zusätzlicher Antrag, der gesondert gestellt werden muss.

    Den korrekten Antrag:

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    Benötigt werden außerdem:

    • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis oder begleitetes Fahren ab 17
    • Personalausweis, 
    • biometrisches Passbild,
    • Nachweise (z. B. Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs)
  • Wie erhalte ich nach dem begleiteten Fahren ab 17 bzw. der erfolgreichen Prüfung meinen Führerschein?

    Nach bestandener Prüfung beim "Begleiteten Fahren ab 17" erhalten Sie zunächst eine Bescheinigung, die bis zu drei Monate nach Ihrem 18. Geburtstag gültig ist. Sie dürfen ab dem 18. Geburtstag auch ohne Begleitperson unterwegs sein.

    Wie Sie anschließend oder auch nach erfolgter Prüfung ab dem 18. Geburtstag Ihren Führerschein erhalten, hängt von der zuständigen Prüfstelle ab:

    • TÜV Hessen (Darmstadt): Der Führerschein wird automatisch erstellt und Ihnen per Post zugeschickt.
    • Sonstige TÜV-Prüfstellen: Der Führerschein wird kurz vor erreichen des Mindestalters bestellt, sobald die Rückmeldung der Prüfstelle vorliegt. Auf Wunsch wird der Führerschein zugeschickt.
  • Wie lange ist mein Führerschein gültig?

    Nachdem zunächst Papierführerscheine dran waren, befinden wir uns nun in der Umtauschphase aller Scheckkarten-Führerscheine. Folgende Umtauschfristen gelten die nach 1953 geboren sind und einen Kartenführerschein besitzen:

    AusstellungsjahrTag, bis zu dem umgetauscht sein muss
    1999 – 2001 19. Jan. 2026
    2002 – 200419. Jan. 2027 
    2005 – 200719. Jan. 2028 
    200819. Jan 2029
    200919. Jan 2030
    201019. Jan. 2031
    201119. Jan. 2032
    2012 - 18. Jan. 2013 19. Jan. 2033

    Alle nach dem 19.01.2013 ausgestellten EU-Kartenführerscheine beinhalten bereits ein Ablauflaufdatum, das 15 Jahre nach dem Ausstellungsdatum liegt. Personen die vor 1953 geboren sind und im Besitz eines Papier/Kartenführerscheins sind müssen erst zum 19.01.2033 umtauschen.

  • Darf ich noch fahren, wenn ich nicht rechtzeitig umtausche?

    Der Umtausch ist verpflichtend. Das Ablaufdatum bezieht sich „nur“ auf das Führerschein-Dokument, nicht die Fahrberechtigung selbst. Das gilt auch, wenn die Umtauschfrist verstrichen ist. Der Fahrer begeht dann eine Ordnungswidrigkeit.

  • Was brauche ich für den Umtausch meines Führerscheins und wo kann ich den Antrag stellen?

    Formulare / Anträge

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    Benötigt werden:

    • Antrag auf Umtausch eines Karten- oder Papierführerscheins
    • Personalausweis oder Reisepass, 
    • biometrisches Passfoto und 
    • den aktuellen Führerschein. 
    • Wenn der Papier-Führerschein (betrifft nur den Papier-Führerschein ! ) nicht von der Behörde Ihres Wohnsitzes zum Umtauschzeitpunkt ausgestellt wurde, benötigen Sie eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch, bei manchen Behörden auch online beantragen.
    • Um sich die Klasse T aus einem alten Papier-Führerschein in den neuen Karten-Führerschein eintragen zu lassen benötigen Sie die Bestätigung eines Ortlandwirtes oder landwirtschaftlichen Betriebes.

    • Sofern Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer der folgenden Gemeinden/Städten haben, können Sie den Antrag auf Umtausch des Führerscheins (und auch wirklich nur diesen) dort stellen.

    Unsere Delegationsgemeinden sind:

  • Ist mein deutscher Führerschein im Ausland bzw. mein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?




Ausführliche Informationen zu allen Leistungen der Fahrerlaubnisbehörde

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