Raddirektverbindung Zwingenberg – Heppenheim

Das Radfahren im Kreis Bergstraße wird immer beliebter – sei es für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zu Verabredungen. Fahrradfahren ist umweltfreundlich, macht Spaß und fördert die Gesundheit. Dank technischer Weiterentwicklungen, insbesondere bei Elektrofahrrädern, können zudem größere Entfernungen schneller und mit geringerem Kraftaufwand überwunden werden.

Um den Pendlerinnen und Pendlern, die bereits das Fahrrad nutzen, sowie denjenigen, die vom Auto auf das Fahrrad umsteigen möchten, eine sichere und komfortable Verbindung zu bieten, werden immer mehr Radschnellwege gebaut. Radschnellwege, zu denen auch Raddirektverbindungen zählen, besitzen ein besonders hohes Potenzial, den Pendlerverkehr vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und so den Anteil der Radpendlerinnen und -pendler zu erhöhen. Sie zeichnen sich durch große Breiten, eine hochwertige Oberflächenqualität und eine bevorrechtigte Verkehrsführung – insbesondere an Knotenpunkten – aus.

Ziel der Raddirektverbindung ist eine eine leistungsstarke Verbindung zwischen den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar. Sie soll zugleich an die von Frankfurt kommende, Richtung Süden verlaufende Radschnellverbindung im benachbarten Landkreis Darmstadt-Dieburg anschließen. Auf diese Weise entsteht ein durchgehendes Netz aus Radschnell- und Raddirektverbindungen, auf dem weite Entfernungen schnell und sicher zurückgelegt werden können.

Um dieses Ziel zu erreichen und die Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim zu realisieren, haben sich der Kreis Bergstraße sowie die Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim bereits im Jahr 2024 zusammengeschlossen. Der Kreis Bergstraße unterstützt die beteiligten Städte und Gemeinden sowohl organisatorisch als auch finanziell bei der Umsetzung des Projekts.


Dieses Projekt wird gefördert

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Frau fährt Fahrrad im Sommer

Darum geht's

  • Leistungsstarke Radwegeverbindung der Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Neckar
  • Fortführung der aus Frankfurt kommenden Radschnellwegeverbindung 
  • Durchgehendes Netz aus Radschnell- und Raddirektverbindungen für schnelle und sichere Wege
  • Zusammenschluss von Kreis Bergstraße und den Kommunen Zwingenberg, Bensheim und Heppenheim
  • Unterstützung durch den Kreis Bergstraße: organisatorisch und finanziell bei der Umsetzung

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

  • Was ist eine Raddirektverbindung?

    Raddirektverbindungen sind komfortable Radwegeverbindungen auf denen Radfahrende möglichst direkt und kreuzungsarm, aber vor allem sicher ans Ziel kommen. Diese Sicherheit wird unter anderem durch die Breite der Wege und eine klare Kennzeichnung gewährleistet.

    Auf diesen Wegen wird nicht zwangsläufig mit höheren Geschwindigkeiten gefahren. Die Fahrzeit wird überwiegend durch die direkte und umwegefreie Trassierung sowie die möglichst durchgängige Bevorrechtigung der Radfahrenden an Querungen und Kreuzungen erreicht.

  • Wie sieht eine Raddirektverbindung aus?

    Abhängig der gewählten Führungsform ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Radverkehrsanlagen. Beispielhaft könnte eine Raddirektverbindung als Einrichtungsradweg bzw. Zweirichtungsradweg wie in den folgenden Abbildungen aussehen:

    Darstellung eines Querschnittes für einen Einrichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr
    Darstellung eines Querschnittes für einen Zweirichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr

    In den Qualitätsstandards und Musterlösungen des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sind zusätzliche Führungsformen aufgeführt. Darüber hinaus werden hier weitere Hinweise und Vorgaben für die Planung, den Bau und den Betrieb von Raddirektverbindungen angegeben.

  • Warum wird eine Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim geplant?

    Mit der Raddirektverbindung wird für Pendlerinnen und Pendler eine komfortable Möglichkeit geschaffen, schnell und sicher mit dem Fahrrad zum Arbeitsplatz oder zur Schule zu kommen. Damit diese Wirkung voll zum Tragen kommen kann, wird die Verbindung in ein attraktives und zusammenhängendes Radnetz eingebunden. Als Teil einer rund 70 Kilometer langen Radwegeverbindung zwischen den Regionen Rhein-Main und Rhein-Neckar wird das Projekt Teil eines gut ausgebauten und qualitativ hochwertigen Radwegenetzes entlang der Bergstraße sein.

  • Müssen für den Bau neue Flächen versiegelt werden?

    Im Rahmen der Grundlagenermittlung und Vorplanung werden verschiedene Streckenvarianten untersucht. Ziel ist es, bereits vorhandene Wege zu nutzen und diese bei Bedarf auszubauen. Eine Neuversiegelung von Flächen kann dennoch nicht kategorisch ausgeschlossen werden. Sollte eine Versiegelung unumgänglich sein, werden die Auswirkungen auf Umwelt, Natur und Tiere dabei so gering wie möglich gehalten.

  • Werden bei der Umsetzung von Raddirektverbindungen Parkplätze entfallen?

    Der abschnittsweise Entfall einzelner Parkplätze kann nicht ausgeschlossen werden. Bei der Trassenprüfung wird versucht, die Auswirkungen auf bestehende Parkplätze so gering wie möglich zu halten oder im Einzelfall entsprechende Ausweichflächen zu finden.

  • Was passiert mit den Fußgängerinnen und Fußgängern?

    Grundsätzlich soll der Radverkehr getrennt vom Fußverkehr geführt werden, um mögliche Konflikte von vornherein zu vermeiden. Die Trennung zwischen Rad- und Gehweg wird vorzugsweise durch eine deutliche Trennung (bspw. Grün- oder Schotterstreifen) ausgeführt oder in Form eines markierten Trennstreifens. Eine gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr ist grundsätzlich möglich, wird jedoch nur bei einem geringen Fußverkehrsaufkommen umgesetzt. Wie allgemein im Straßenverkehr gilt die gegenseitige Rücksichtnahme, insbesondere bei einer gemeinsamen Führung.

  • Wer wird in die Planung eingebunden?

    Die Planung von Raddirektverbindungen erfordert die Zusammenarbeit von vielen verschiedenen Akteuren, die schon frühzeitig eingebunden werden müssen. Dies soll bereits im Vorfeld auf mögliche Kritik- sowie Potenzialpunkte hinweisen, um sie frühzeitig für die Planenden sichtbar zu machen. So können spätere Auseinandersetzungen und Zeitverzögerung vermieden werden.

    Eine wichtige einzubeziehende Gruppe sind die sogenannten TÖB (Träger öffentlicher Belange). Hierzu gehören unter anderem:

    • Gemeinde
    • Verkehrsbehörde
    • Umweltbehörde
    • Landwirtschaftsbehörde
    • Forstbehörde
    • Leitungsträger

    Auch Verbände, wie z. B. Naturschutzverbände oder landwirtschaftliche Verbände sowie betroffene Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen sollten angehört werden.

    Wichtig ist außerdem die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, denn eine Raddirektverbindung ist nur dann erfolgreich, wenn viele Menschen sie auch wirklich nutzen. Während der Erarbeitung einer Konsenstrasse wird es im Mai 2025 in den Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg jeweils eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Vor Ort können sich alle Interessierten (bspw. Anwohnerinnen und Anwohner, Initiativen, Pendelnde, Vereine etc.) zum aktuellen Planungsstand informieren und mit den Planerinnen und Planern ins Gespräch kommen.

  • Wann wird die Planung der Raddirektverbindung abgeschlossen sein? Wann wird mit dem Bau begonnen? 

    Es ist vorgesehen, die Ausführungsplanung etwa Mitte 2028 abzuschließen. Nach Abschluss der Ausführungsplanung kann der Bau vor Ort vorbereitet werden. Voraussichtlich wird die Verbindung Abschnittsweise umgesetzt.

  • Wer bezahlt die Umsetzung der Raddirektverbindung?

    Die Raddirektverbindung zwischen Zwingenberg und Heppenheim wird finanziell zu 70 % durch das Land Hessen gefördert. Die restlichen 30 % der kommunalen Anteile werden zur Hälfte durch den Kreis Bergstraße und anteilig der kommunalen Zuständigkeiten durch die Kommunen Bensheim, Heppenheim und Zwingenberg getragen.



Pressemitteilungen



Charakteristika einer Raddirektverbindung

Um ein zügiges Vorankommen zu ermöglichen, haben Raddirektverbindungen bestimmte Anforderungen an die Längs- und Querneigung der Fahrbahn, sodass diese nicht zu steil ist und eine besonders gute Oberflächenbeschaffenheit, die aus Asphalt oder Beton hergestellt wird.

Trennung vom Fußverkehr

Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen, wird eine Trennung vom Rad- und Fußverkehr angestrebt.

Der Fußverkehr wird bei der Herstellung von Raddirektverbindungen, bspw. durch die Anlage eines begleitenden Gehweges berücksichtigt. Dabei wird eine wahrnehmbare Trennung zwischen Rad- und Gehweg bevorzugt. Eine Trennung kann bspw. ein taktiler Grenzstreifen oder ein angelegter Grünstreifen sein.

Führungsform

Eine Raddirektverbindung verläuft an unterschiedlichen Orten und besitzt dementsprechend nicht immer die gleiche Führungsform.

Je nach dem, wie sich die Gegebenheiten vor Ort gestalten und wie viel Fläche zur Verfügung steht, wird zwischen verschiedenen Führungsformen gewählt, da diese unterschiedliche Breiten besitzen.

Grundsätzlich unterscheidet man die Führungsformen wie folgt:

  • Selbstständig geführte Verbindungen

    Selbstständig geführte Verbindungen können sowohl inner- als auch außerorts vorkommen und verschiedene Breiten besitzen, die von einer innerörtlichen Verbindung oder einer Verbindung außerorts abhängen. 
    Die selbstständig geführten Verbindungen können nochmals untergliedert werden in: 

    • Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr
    • Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr
    • Landwirtschaftliche Wege (nur außerorts)

    Nachfolgend werden Beispiele für einen getrennten Geh-/ Radweg und einen landwirtschaftlichen Weg dargestellt:
     

    Darstellung eines Querschnittes für einen getrennten Geh- und Radweg; der Radweg ist als Zweirichtungsradweg ausgeführt
    Darstellung eines Querschnittes für einen Wirtschaftsweg, der von Radfahrenden in beide Richtungen genutzt werden darf
  • Verbindungen an Hauptverkehrsstraßen

    Verbindungen an Hauptverkehrsstraßen können sowohl inner- als auch außerorts vorkommen und verschiedene Breiten besitzen, die von einer innerörtlichen Verbindung oder einer Verbindung außerorts abhängen. 

    Die Verbindungen an Hauptverkehrsstraßen können nochmals untergliedert werden in: 

    • Getrennte Führung von Rad und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr 
    • Getrennte Führung von Rad und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr (einseitig) 
    • Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr
    • Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr 
    • Radfahrstreifen (nur innerorts)
    • Radfahrstreifen mit zugelassenem Linienbusverkehr (nur innerorts)

    Nachfolgend werden Beispiele für einen Radfahrstreifen, einen Einrichtungsradweg und einen Zweirichtungsradweg dargestellt: 

    Darstellung eines Querschnittes für einen Radfahrstreifens, der auf der Fahrbahn verläuft, allerdings vom Kfz-Verkehr getrennt ist
    Darstellung eines Querschnittes für einen Einrichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr
    Darstellung eines Querschnittes für einen Zweirichtungsradweg mit getrenntem Fußverkehr
  • Verbindungen auf Nebenstraßen 

    Damit sind Fahrradstraßen gemeint, da eine Führung im Mischverkehr bei einer Raddirektverbindung nicht verwendet wird. Eine Fahrradstraße kann sowohl inner- als auch außerorts vorkommen. 

    Nachfolgend ist das Beispiel einer innerörtlichen Fahrradstraße dargestellt:

    Darstellung eines Querschnittes für eine innerstädtische Fahrradstraße


Bisherige Meilensteine

Zeitstrahl mit durchgeführten Meilensteinen: 2019: Machbarkeitsstudie für die Abschnitte Darmstadt – Weinheim und Weinheim – Mannheim. Januar 2024: Projektbeteiligte beschließen, die Raddirektverbindung zu realisieren. April 2024: Beschluss und Unterzeichnung Letter of Intent. Juli 2024: Beschluss und Unterzeichnung Planungsvereinbarung 1. September 2024: Übergabe Zuwendungsbescheid vom hessischen Verkehrsminister Kaweh Mansoori an Landrat Engelhardt. Oktober 2024: Ausschreibung der Planungsleistungen und der Leistungen der Öffentlichkeitsarbeit. Dezember 2024: Auftragsvergabe an die Bietergemeinschaft ZIV und Schüßler-Plan. Januar 2025: Kick-Off-Termin mit den Projektbeteiligten und dem Planungsbüro. Mai 2025: Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit.


Projektphasen

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung  Inhalt Leistungsphase 1: Klärung der Aufgabenstellung und der Randbedingungen.  Leistungsphase, in der wir uns befinden ist Leistungsphase 2: Vorplanung Inhalt Leistungsphase 2: Ausarbeitung verschiedener Trassenvarianten; Information und Beteiligung der Gremienmitglieder und der Öffentlichkeit; Erarbeiten einer Trassenvariante für die weitere Planung. Leistungsphase 3: Entwurfsplanung  Inhalt Leistungsphase 3: Detailplanung wird auf Basis der Vorplanung und Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt.  Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung  Inhalt Leistungsphase 4: Notwendige Genehmigungen zum Bau werden beantragt; Genehmigungsbehörde erteilt die Genehmigung. Leistungsphase 5: Ausführungsplanung Inhalt Leistungsphase 5: Erarbeiten der für den Bau notwendigen Planunterlagen, in welcher die Ergebnisse aus der Entwurfs- und Genehmigungsplanung berücksichtigt werden. Baubeginn: Bau der Raddirektverbindung in einzelnen Abschnitten