Das Radfahren im Kreis Bergstraße wird immer beliebter; unabhängig davon, ob mit dem Fahrrad Wege zur Arbeit, zum Supermarkt oder zu Verabredungen zurückgelegt werden. Die Nutzung des Fahrrads ist umweltfreundlich, macht Spaß und fördert zudem die Gesundheit.
Durch die technische Weiterentwicklung und die ständige Verbesserung von Fahrrädern, insbesondere von Elektrofahrrädern, können größere Entfernungen schneller und mit kleinerem Kraftaufwand überwunden werden.
Um den Pendlerinnen und Pendlern, die bereits ein Fahrrad nutzen und denjenigen, die vom Auto auf das Fahrrad wechseln, eine sichere Radwegeverbindung zu bieten, werden immer mehr Radschnellwege gebaut.
Radschnellwege, zu denen auch Raddirektverbindungen zählen, besitzen dabei besonders hohe Potenziale, um den Pendlerverkehr vom Auto auf das Fahrrad zu verlagern und den Anteil der Fahrrad-Pendlerinnen und -Pendlern zu erhöhen. Radschnellwege zeichnen sich vor allem durch große Breiten, eine gute Oberflächenqualität und eine bevorrechtigte Verkehrsführung, insbesondere an Knotenpunkten, aus.
Um ein zügiges Vorankommen zu ermöglichen, haben Raddirektverbindungen bestimmte Anforderungen an die Längs- und Querneigung der Fahrbahn, sodass diese nicht zu steil ist und eine besonders gute Oberflächenbeschaffenheit, die aus Asphalt oder Beton hergestellt wird.
Trennung vom Fußverkehr:
Um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden sicherzustellen, wird eine Trennung vom Rad- und Fußverkehr angestrebt.
Der Fußverkehr wird bei der Herstellung von Raddirektverbindungen, bspw. durch die Anlage eines begleitenden Gehweges berücksichtigt. Dabei wird eine wahrnehmbare Trennung zwischen Rad- und Gehweg bevorzugt. Eine Trennung kann bspw. ein taktiler Grenzstreifen oder ein angelegter Grünstreifen sein.
Führungsform:
Eine Raddirektverbindung verläuft an unterschiedlichen Orten und besitzt dementsprechend nicht immer die gleiche Führungsform.
Je nach dem, wie sich die Gegebenheiten vor Ort gestalten und wie viel Fläche zur Verfügung steht, wird zwischen verschiedenen Führungsformen gewählt, da diese unterschiedliche Breiten besitzen.
Grundsätzlich unterscheidet man die Führungsformen wie folgt:
Selbstständig geführte Verbindungen können sowohl inner- als auch außerorts vorkommen und verschiedene Breiten besitzen, die von einer innerörtlichen Verbindung oder einer Verbindung außerorts abhängen. Die selbstständig geführten Verbindungen können nochmals untergliedert werden in:
Getrennte Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr
Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr
Landwirtschaftliche Wege (nur außerorts)
Nachfolgend werden Beispiele für einen getrennten Geh-/ Radweg und einen landwirtschaftlichen Weg dargestellt:
Verbindungen an Hauptverkehrsstraßen können sowohl inner- als auch außerorts vorkommen und verschiedene Breiten besitzen, die von einer innerörtlichen Verbindung oder einer Verbindung außerorts abhängen.
Die Verbindungen an Hauptverkehrsstraßen können nochmals untergliedert werden in:
Getrennte Führung von Rad und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr
Getrennte Führung von Rad und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr (einseitig)
Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Einrichtungsverkehr
Gemeinsame Führung von Rad- und Fußverkehr mit Zweirichtungsverkehr
Radfahrstreifen (nur innerorts)
Radfahrstreifen mit zugelassenem Linienbusverkehr (nur innerorts)
Nachfolgend werden Beispiele für einen Radfahrstreifen, einen Einrichtungsradweg und einen Zweirichtungsradweg dargestellt:
Damit sind Fahrradstraßen gemeint, da eine Führung im Mischverkehr bei einer Raddirektverbindung nicht verwendet wird. Eine Fahrradstraße kann sowohl inner- als auch außerorts vorkommen.
Nachfolgend ist das Beispiel einer innerörtlichen Fahrradstraße dargestellt: