Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 Nachrücken eines Bewerbers


Der am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN (GRÜNE) gewählte Abgeordnete Moritz Müller, Bensheim hat auf die weitere Ausübung seines Kreistagsmandates verzichtet. An seine Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 871), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Partei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN

Herr Florian Gottstein, Mörlenbach

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.                                                              

Heppenheim, den 25. Mai 2023

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

am 14. März 2021

Behrendt

Kreiswahlleiterin