Ein Mann mit schwarzer WOllmütze und langem rotem Bart brüllt in ein weiß rotes Megaphon und steht vor einer grauen Steinmauer.

Kreistagswahl am 14. März 2021 - Nachrücken eines Bewerbers


    Amtliche Bekanntmachung

Kreistagswahl am 14. März 2021

Nachrücken eines Bewerbers

 

Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Christlich Demokratischen Union Deutschlands gewählte Abgeordnete Dr. Franziska Kramer, Heppenheim, hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandats verzichtet. An ihre Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands. Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 1 und 4 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratischen Union Deutschlands                             

Herr Peter Scheidel, Viernheim,

in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.

 

Heppenheim, den 22. November 2023

Die Wahlleiterin

für die Wahl des Kreistages

des Kreises Bergstraße

   am 14. März 2021

      Behrendt

           Kreiswahlleiterin