Amtliche Bekanntmachung
Kreistagswahl am 14. März 2021
Nachrücken einer Bewerberin
Die am 14. März 2021 über den Wahlvorschlag der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) gewählte Abgeordnete Olivia Krämer, Birkenau hat auf die weitere Ausübung ihres Kreistagsmandates verzichtet. An ihre Stelle tritt der/die nächste noch nicht berufene Bewerber/in des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD). Gemäß § 34 Absatz 1 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.3.2005 (GVBl. I S. 871), zuletzt geändert durch Artikel 8a des Gesetzes vom 08.12.2021 (GVBl. S. 915), habe ich daher festgestellt, dass als nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Partei Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
Frau Silke-Christina Lüderwald, Lampertheim,
in den Kreistag des Kreises Bergstraße nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Bergstraße binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wahlleiterin einzureichen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens 100 Wahlberechtigte per Unterschrift unterstützen.
Heppenheim, den 19. Dezember 2024
Die Wahlleiterin
für die Wahl des Kreistages
des Kreises Bergstraße
am 14. März 2021
Behrendt
Kreiswahlleiterin